OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2026 – 1 KN 40/22
Niedersachsen: „…In einem Bebauungsplan, der erstmals eine Wohnbebauung im bisherigen Außenbereich ermöglicht, darf die Verwendung fossiler Brennstoffe auch ohne überschlägige Ermittlung der mit dem Einsatz erneuerbarer Energien verbundenen Mehrkosten ausgeschlossen werden….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de