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Holzmann-Bauberatung

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Wann Verkäufer Mängel offenbaren müssen

Verkäufer

„…Bestehen Mängel an einer Immobilie, muss ein Verkäufer einen potenziellen Käufer in der Regel darüber informieren. Was Sie dazu wissen müssen.

Wer eine Immobilie kauft, sollte sich das Gebäude genau anschauen. Denn ein Verkäufer ist zwar verpflichtet, auf Umstände hinzuweisen, die die Kaufentscheidung beeinflussen können. Allerdings liegt keine Pflicht vor, einen Mangel zu offenbaren, wenn der Käufer diesen bei einer gewöhnlichen Besichtigung leicht hätte erkennen können. Darauf macht die Bremer Notarkammer aufmerksam.

Zu offenbarungspflichtigen Mängeln gehört beispielsweise: Das Fehlen einer Baugenehmigung, mangelhafte Arbeiten in Eigenleistung, die ein Laie üblicherweise nicht selbst durchführt, oder eine Asbestbelastung eines Gebäudes….“

Quelle und Volltext: focus.de

„…“…Eine neu errichtete Eigentumswohnung ist mangelhaft, wenn es dort bis zur Abnahme zum Eintrag von Nässe kommt, die ein über die normale Hintergrundbelastung von 10.000 KBE/g hinausgehendes Schimmelpilzwachstum auslöst.

Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist ein Gesundheitsrisiko, dessen Beseitigung der Erwerber einer neu errichteten Eigentumswohnung vom herstellenden Verkäufer (Unternehmer) verlangen kann, ohne dass dem die Unverhältnismäßigkeit der Kosten oder des Aufwands entgegenstehen….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Deutschland: „…Ein guter Preis ist entscheidend für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Das Problem: Oftmals weichen die Preisvorstellungen des Verkäufers vom Marktwert ab. Ist der Verkaufspreis zu hoch, finden Sie keine Kaufinteressenten. Ist er zu niedrig, verlieren Sie Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Immobilienbewertung es gibt und wer sie durchführt….“

Quelle und Volltext: focus.de

Augsburg: „…Es sei hier anzumerken, dass ein organischer Befall bzw. ein nicht fachgerecht sanierter Wasserschaden auch beim Verkauf der Immobilie eine Rolle spielen kann. Verheimlicht der Verkäufer den bekannten Wasserschaden mit anschließenden organischen Befall und findet der Käufer unter Umständen weiteren Befall, könnte unter Umständen auch der Straftatbestand der arglistigen Täuschung im Raum stehen. Abgesehen davon, fehlt eine Bestätigung zur fachgerechten Sanierung, wird der Verkauf womöglich auch nicht so sehr positiv zu gestalten sein….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Deutschland: „….Der deutsche Wohnimmobilienmarkt hat sich vom Corona-Schock offenbar schon mehr als erholt. Gleich mehrere Gründe sorgen dafür, dass teilweise wieder ein neues Rekordniveau erreicht wird. Nur die Verkäufer zögern noch.

So spricht der bundesweite Immobilienmakler Homeday von einem „klaren, positiven Trend“: Man habe in den vergangenen beiden Wochen durchschnittlich 20 Prozent mehr Besichtigungsanfragen und sogar bis zu 38 Prozent mehr Kaufanfragen als noch vor Ausbruch der Pandemie in Deutschland verzeichnet.

Auch die relevanten Google-Suchanfragen rund um den Immobilienkauf hätten mit Blick auf die vergangenen 12 Monate ein neues Rekordniveau erreicht….“

Quelle und Volltext: focus.de

Berlin/Hamburg: „….Für Käufer von Immobilien, die sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen, ist es ein großes Ärgernis: die Provision für den Makler. Dafür können schnell mal 20 000 Euro oder auch deutlich mehr fällig werden. Doch nun werden die Käufer entlastet. Beauftragt der Verkäufer den Makler, soll der Verkäufer zumindest die Hälfte der Provision bezahlen. Das hat der Deutsche Bundestag laut seiner Tagesordnung an diesem Donnerstag beschlossen. Das Gesetz könnte dann schon nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

In fünf Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen) sowie in einigen Regionen Niedersachsens trägt der Käufer derzeit noch die gesamte Maklerprovision. Diese kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent betragen….“

Quelle und Volltext: sueddeutsche.de

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