Deutschland: „…Ein Haus zu bauen, ist zeit- und kostenintensiv. Viele entscheiden sich daher für den Kauf einer Bestandsimmobilie. Doch auch hier lauern Stolperfallen.
Bei gebrauchten Immobilien gilt: „Gekauft, wie gesehen“. Offensichtliche Mängel können nach dem Kauf nicht mehr geltend gemacht werden. Deshalb ist eine kritische Prüfung vor dem Kauf unerlässlich. Zwar sind Verkäufer verpflichtet, den Käufer über eklatante versteckte Mängel, wie z. B. Schimmel hinter der Tapete, zu informieren. Sie haften aber nur, wenn der Mangel absichtlich verschwiegen oder beschönigt wurde. Für offensichtliche Mängel, die ein durchschnittlicher Kaufinteressent hätte erkennen können, z. B. Risse in der Fassade, haften Verkäufer hingegen nicht. Zusätzlich sollten Käufer auch die Renovierungs-Historie prüfen: Was wurde wann in welchem Umfang repariert, renoviert, modernisiert oder saniert…“
Quelle und Volltext: bauen.com