Augsburg: „…Nicht selten kommt es in meiner beruflichen Praxis vor, dass zunächst ich als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden beauftragt werde, um festzustellen, ob denn überhaupt ein Mangel vorliegt, welche Kosten zur Beseitigung entstehen und ob etwaige Folgeschäden zu erwarten sind. Kurzum, ob es sich rentiert zu streiten oder ob man lieber selbst in die Hände spuckt und nachfolgend seine Ruhe haben kann.
Die Frage, ob denn wirklich ein Mangel vorliegt, hängt vor allem davon ab, was letztlich vertraglich vereinbart wurde. Nicht immer sind die Leistungsverzeichnisse umfassend zusammengestellt und/oder das Angebot bis ins Detail beschrieben. Aber wenn sie das sind, was sie unstrittig sein sollten, dann wäre zunächst der Ist- mit dem Sollzustand zu vergleichen. Eine der rechtlichen Grundlagen wäre dann sicherlich das BGB oder die VOB….”
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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