Augsburg: „…Vorteilhaft ist die Regelung des Adjudikationsverfahren mit einer Ausgestaltung im oder zum Abschluss des Bauvertrages. Auf diese Weise können legale, aber vor allem auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die für den jeweiligen Fall entsprechend formulierbar sind.
Die Adjudikation ist im Bauwesen vor allem als baubegleitendes „Streitvermeidungs- und/oder Streitbeilegungsinstrument“ effektiv, siehe z. B. VOB/B § 18 Abs. 3:
„Daneben kann ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart werden. Die Vereinbarung sollte mit Vertragsabschluss erfolgen.“
Adjudikationen führen so, mit einer zum Bauabschluss bereits festgelegten Auslegung, in aller Regel zu einem deutlich stabilerem Bauablauf. Neben der zum Baubeginn bereits vereinbarten projektbegleitenden Adjudikation kann das Verfahren auch erst im Streitfall selbst einberufen werden….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de