„…Im Jahr 2017 hat das Umweltbundesamt einen Schimmelleitfaden [1] veröffentlicht, der – wie die Leitfäden zuvor – die Gesundheitsvorsorge und die Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt. Erstmalig werden die im Instandsetzungsfall notwendigen Maßnahmen nach Nutzungsklassen differenziert, die von reduzierten Maßnahmen bis hin zum Erhalt von schadenbetroffenen Bauteilen durch deren Abschottungen reichen, sofern für Nutzerinnen und Nutzer keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch eine geringere Innenraumhygiene zu erwarten sind.
Es wurde eine Nutzungsklasse IV für Bereiche eingeführt, die nicht im unmittelbaren Raumluftverbund zu dauerhaft genutzten Innenräumen (Nutzungsklasse II) stehen und bei der deutlich reduziertere oder auch gar keine Maßnahmen erforderlich werden. Offen blieb in den Ausführungen des Schimmelleitfadens, mit welchen Stoffen Abschottungen dauerhaft wirksam und zuverlässig hergestellt werden können. Die weitere Planung und Ausführung basierten auf Einzelfallentscheidungen des begleitenden Sachverständigen….“
Quelle und Volltext: bausv.online