Deutschland: „…Die aktuelle Trinkwasserverordnung verpflichtet Immobilien-Eigentümer, bis spätestens zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile aus der Trinkwasserinstallation zu entfernen oder stillzulegen.
Die gesetzliche Vorgabe betrifft vorrangig Gebäude, die vor den 1980er-Jahren errichtet wurden. Hier ist das Risiko besonders hoch, dass noch bleihaltige Rohrleitungen vorhanden sind.
Laut Schätzungen des Umweltbundesamts und der Gesundheitsämter sind bundesweit rund 38.000 Gebäude betroffen. Besonders in Städten wie Hamburg, Berlin und in Teilen Nordrhein-Westfalens besteht weiterhin ein erhöhter Handlungsbedarf….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de