Deutschland: „…Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Demnach müssen Kommunen ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sein und flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK aktuell um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt “UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse am 16. Juni 2025 veröffentlicht wurden….“
Quelle und Volltext: bauletter.de