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Schadensersatzansprüche
1. Dem Auftraggeber eines Architektenvertrags stehen Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen im Bauwerk verkörperter Planungsmängel grundsätzlich erst nach der Abnahme zu. 2. Verlangt Auftraggeber jedoch endgültig keine Nacherfüllung durch den Architekten mehr, geht der Vertrag in ein sog. Abrechnungsverhältnis über, so dass der Auftraggeber auch ohne das Vorliegen einer Abnahme zur Geltendmachung von Schadensersatz befugt […]
1. Ohne Abnahme verjähren sowohl Erfüllungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung gem. § 195 BGB in drei Jahren. 2. Diese Frist beginnt (spätestens) mit Übernahme des (vermeintlich) mangelhaft errichteten Hauses. Quelle und Volltext: ibr-online.de
1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach “mit der Prüfung der Abnahmereife ein vom zukünftigen Verwalter noch zu benennender Sachverständiger beauftragt wird und die Erwerber zur Abnahme verpflichtet sind, wenn der Sachverständige keine wesentlichen Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit des Gemeinschaftseigentums beeinflussen, feststellt”, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam. 2. Es gehört zu den Pflichten eines […]
„…Eine Streitigkeit über Schadensersatzansprüche aus einem notariellen Bauträgervertrag infolge verspäteter bzw. mangelbehafteter Fertigstellung ist keine Streitigkeit aus einem Bauvertrag, weil Streitgegenstand nicht die Errichtung oder der Umbau eines Bauwerks ist, sondern der verzögerungsbedingte Folgeschaden wie vor allem Mietausfall….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
Deutschland: „…Falls Sie als Privatperson mit Hilfe von Bauhelferinnen und Bauhelfern bauen, sind Sie der BG BAU zugehörig. Die gesetzliche Unfallversicherung fördert Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt auch Ihren Eigenbau unter einen besonderen Schutz. Bei Arbeitsunfällen Ihrer Bauhelferinnen oder Bauhelfer sorgt die BG BAU für optimale Heilbehandlung und schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen. […]
Augsburg: Nach der prognostizierten Millionen-Kostensteigerung soll nochmal gerechnet werden. Zwischen Architekt Walter Achatz und der Stadt Augsburg knirscht es. Nach Bekanntwerden der Verteuerung bei der Theatersanierung wird der Stadtrat wohl erst im kommenden Frühjahr über das weitere Vorgehen entscheiden. In einem halben bis dreiviertel Jahr soll die zuletzt geschätzte Kostensteigerung von 20 Millionen Euro mit […]