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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Rechteckige Notentwässerung

Rückbau

„…Mit einem rechteckigen Speier lässt sich die Notenwässerung eines Flachdachs optisch perfekt in moderne Wohnarchitektur integrieren. Gerade der Trend zum Bauhaus-Stil und kubistischer Architektur orientiert sich an Entwürfen, bei denen der rechte Winkel dominiert. Runde Speier wirken da wie ein Fremdkörper.

Der Werkstoff Edelstahl fügt sich ebenso harmonisch in den puristischen Baustil ein. Der Entwässerungsspezialist Loro (Bad Gandersheim) hat daher den Rechteckspeier in sein Programm eingeführt. Das Bauteil gibt es in drei Standardgrößen, jeweils mit Klebeflansch.

Es ist auf der Baustelle kürzbar und kann auch projektbezogen geliefert werden. Edelstahl ist zudem äußerst langlebig und kann bei Rückbau vollständig recycelt werden. Somit ist der Rechteckspeier auch besonders nachhaltig….“

Quelle und Volltext: heinze.de

Augsburg: „…Die Regierung stellt erste Weichen für den Rückbau des Gasnetzes. Das kann Millionen Menschen betreffen. In Augsburg könnten schon in zehn Jahren erste Haushalte kein Gas mehr erhalten.

Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Heizungsgesetz große Verunsicherung bei Menschen mit Gas- und Ölheizung ausgelöst hat, droht schon ein neuer Konflikt: Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck denkt bereits über den Rückbau des Gasnetzes nach. Dies kann dazu führen, dass Interessenten keinen neuen Gasanschluss mehr bekommen und bisherige Kunden auf Alternativen umschwenken müssen. Nach Informationen von Bild könnte Augsburg als eine der ersten Städte sein Gasnetz schrittweise stilllegen. Bereits in zehn Jahren könnten viele Haushalte in Augsburg kein Gas mehr erhalten….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

(20.02. – 22.02.24)

Köln: „…Die Messe digitalBAU Köln ist die Fachmesse für digitale Lösungen in der Baubranche. Infomieren Sie sich auf der digitalBAU Messe München über die gesamte Wertschöpfungskette der Bauindustrie. Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu allen Aspekten von Bauprojekten: Beginnend bei der der Planung und Umsetzung bis hin zu Unterhalt, Sanierung oder Rückbau. Die Aussteller der digitalBAU in Köln präsentieren Ihnen Lösungen und Produkte aus verschiedenen Themenbereichen. Erfahren Sie mehr über Neuheiten und Trends bei Soft- und Hardware, Energie- und Messtechnik, Lichtsteuerung, Mobilität und Sicherheitssystemen. Neben dem Kontakt zu führenden Branchenunternehmen bietet Ihnen die Digitalisierungsmesse auch die Möglichkeit, Startups und deren Innovationen vor Ort kennenzulernen. Darüber hinaus erwartet Sie auch ein erstklassiges Forenprogramm mit spannenden Vorträgen rund um die Digitalisierung der Baubranche bei denen die gesamte Wertschöpfungskette des Bauens thematisiert wird. Zu jeder Produktgruppe finden Sie passende Präsentationen und Diskussionsrunden.

Quelle und Volltext: messen.de 

1. Eingriffe in die bauliche Substanz, namentlich bauliche Veränderungen der Mieträume, sind dem Mieter in der Regel nicht gestattet.

2. Der Einbau einer Badewanne inklusive der Verlegung von Wasserleitungen und der Verfliesung sowie der Einbau eines Boilers, ohne den Vermieter darüber zu informieren, stellen eine schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters dar, die eine Kündigung rechtfertigen.

3. Die Verpflichtung zur Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses umfasst auch die Entfernung von Einrichtungen und Aufbauten sowie sonstigen baulichen Maßnahmen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Finning: „…Mit mehreren Bauangelegenheiten und damit teilweise verbundenen ungewöhnlichen Umständen hat sich der Finninger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Unter anderem ging es um die baurechtliche Situation auf einem Grundstück im Gewerbegebiet. Dort könnte auf den Eigentümer einiges Ungemach zukommen.

Wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach aus der Sitzung berichtete, sei festgestellt worden, dass das Grundstück in einer laut dem Bebauungsplan nicht zulässigen Art und Weise bebaut wurde. Zum einen sei die Parzelle – sie ist etwa 1500 Quadratmeter groß – komplett zugepflastert worden. Dies sei entgegen der genehmigten Eingabeplanung geschehen, die auch die im Bebauungsplan vorgeschriebenen Grünfläche beinhaltet hatte. Der Gemeinderat fordert nun einen Rückbau der unzulässigen Versiegelung. Ebenso befinde sich auf dem Grundstück ein nicht zulässiger Carport. Auch dieser müsse beseitigt werden, so Weißenbach weiter….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

“…Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, ob auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 4 BayDSchG auch der Rückbau solcher Bausünden verlangt werden kann, die (angeblich) schon vor einer Unterschutzstellung durch das Denkmalschutzgesetz begangen worden sind….”

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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