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Anspruch auf Rückbau eines Fensters?
Rückbau
1. Ist ein Beschluss als bloße Aufforderung zu verstehen, ohne damit eine Leistungspflicht konstitutiv begründen zu wollen, sind bei einer Anfechtung eines solchen Beschlusses nur formelle Mängel zu prüfen. 2. Entstehen durch eine bauliche Veränderung keinem Miteigentümer Nachteile, ist die Veränderung zu genehmigen. Quelle und Volltext: ibr-online.de
„…Mit einem rechteckigen Speier lässt sich die Notenwässerung eines Flachdachs optisch perfekt in moderne Wohnarchitektur integrieren. Gerade der Trend zum Bauhaus-Stil und kubistischer Architektur orientiert sich an Entwürfen, bei denen der rechte Winkel dominiert. Runde Speier wirken da wie ein Fremdkörper. Der Werkstoff Edelstahl fügt sich ebenso harmonisch in den puristischen Baustil ein. Der Entwässerungsspezialist […]
Augsburg: „…Die Regierung stellt erste Weichen für den Rückbau des Gasnetzes. Das kann Millionen Menschen betreffen. In Augsburg könnten schon in zehn Jahren erste Haushalte kein Gas mehr erhalten. Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Heizungsgesetz große Verunsicherung bei Menschen mit Gas- und Ölheizung ausgelöst hat, droht schon ein neuer Konflikt: Das Bundeswirtschaftsministerium […]
(20.02. – 22.02.24) Köln: „…Die Messe digitalBAU Köln ist die Fachmesse für digitale Lösungen in der Baubranche. Infomieren Sie sich auf der digitalBAU Messe München über die gesamte Wertschöpfungskette der Bauindustrie. Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu allen Aspekten von Bauprojekten: Beginnend bei der der Planung und Umsetzung bis hin zu Unterhalt, Sanierung oder Rückbau. […]
1. Eingriffe in die bauliche Substanz, namentlich bauliche Veränderungen der Mieträume, sind dem Mieter in der Regel nicht gestattet. 2. Der Einbau einer Badewanne inklusive der Verlegung von Wasserleitungen und der Verfliesung sowie der Einbau eines Boilers, ohne den Vermieter darüber zu informieren, stellen eine schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters dar, […]
Finning: „…Mit mehreren Bauangelegenheiten und damit teilweise verbundenen ungewöhnlichen Umständen hat sich der Finninger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Unter anderem ging es um die baurechtliche Situation auf einem Grundstück im Gewerbegebiet. Dort könnte auf den Eigentümer einiges Ungemach zukommen. Wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach aus der Sitzung berichtete, sei festgestellt worden, dass das Grundstück […]