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Holzmann-Bauberatung

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Rathaus Bischofswiesen

Rückbau

Kehraus fürs Rathaus

Bischofswiesen: »Es geht nicht anders, es muss leider sein«, sagt Bernhard Heitauer zum aktuell laufenden Abriss des Alten Bischofswieser Rathauses. Dabei verbinden viele Jugenderinnerungen den Bischofswieser Unternehmer mit dem historischen Gebäude. Trotzdem hat Heitauer als CSU-Gemeinderat stets für einen Abriss des ortsbildprägenden Baues mit dem Walmdach und für einen Neubau des künftigen Bürgerzentrums gekämpft. Und die Beseitigung des Gebäudes aus dem Jahr 1929 nimmt Heitauer nun mit seiner Firma ebenfalls selbst in die Hand. Bereits Ende nächster Woche soll das Haus Geschichte sein.

Es war der Wunsch des Bürgers: Mit 51,91 zu 48,09 Prozent hatte die Mehrheit der Bischofswieser beim Bürgerentscheid im Zuge der Neuplanung eines Bürgerzentrums für einen Rathausabriss gestimmt. Im Sommer zog die Rathausverwaltung interimsweise ins frühere Biologische Kurhotel, seitdem stand das Alte Rathaus leer.

Bereits vor zwei Wochen hatte die Ainringer Spezialfirma NA im Alten Rathaus mit den vorbereitenden Innenarbeiten begonnen. Belastete Stoffe wurden ausgebaut und entsprechend entsorgt. Die historische Eingangstür hat Bürgermeister Thomas Weber sichern lassen. Er will sie später an geeigneter Stelle ins neue Bürgerzentrum integrieren. Auch die Marmorsteine der ins Auge stechenden Eingangstreppe hat man vorab entnehmen lassen…..

Quelle und Volltext: Berchtesgadener-anzeiger.de

Ehemalige EnBW-Zentrale in Stuttgart So sieht es im Abriss-Gebäude aus

Der ehemalige Firmensitz der EnBW nahe des Hauptbahnhofs wird dieser Tage in Teilen abgerissen. Wir haben uns mit einem Architekten im Inneren des Gebäudes umgesehen.

Stuttgart: Der ehemalige Firmensitz der EnBW (Energie Baden-Württemberg) in der Stuttgarter Kriegsbergstraße wird in diesen Tagen teilweise abgerissen. Der Münchner Investor und Gebäudeeigentümer, die Firma Reiß und Co. Real Estate, wird an der Ecke Kriegsberg- und Goethestraße ein neues Hotel mit 400 Betten errichten. Im Inneren des Abriss-Gebäudes zeugen edle Materialien und die große Dachterrasse von den glanzvollen Tagen der ehemaligen Firmenzentrale….

Quelle und Volltext: Stuttgarter–Nachrichten.de

Rechtswidrige Umgestaltung bedarf der vollständigen Rückgestaltung!

LG München I, Urteil vom 15.11.2017 – 1 S 1978/16 WEG

  1. Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB (hier: Anspruch auf Rückbau eigenmächtig eingebauter Dachflächenfenster) konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums, so ist der einzelne Wohnungseigentümer nicht dazu berechtigt, den Beseitigungsanspruch ohne Ermächtigung durch die übrigen Anspruchsinhaber geltend zu machen.
  2. Bei einer Störung des Eigentums durch Umgestaltung (hier: eigenmächtig eingebaute Dachflächenfenster) findet die Beseitigung der Störung bzw. der Störungsquelle gem. § 1004 Abs. 1 BGB nur durch komplette Rückgestaltung statt.

Quelle und Volltext: Ibr-online.de

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