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Holzmann-Bauberatung

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Feuchte Dämmstoffe auf Flachdächern

Rückbau

Neuer Forschungsbericht vom AIBau Aachen zu feuchten Dämmstoffen auf Flachdächern erhältlich – auch als kostenloser Download

Langzeitverhalten feuchter Dämmstoffe auf Flachdächern – Praxiserfahrungen und Wärmestrommessungen

Bei Modernisierungsmaßnahmen im Bestand stellt sich häufig die Frage, inwieweit der Aufbau von Flachdachflächen erhalten werden kann oder zurückgebaut und gegebenenfalls ausgetauscht werden sollte. Ein Kriterium dabei ist der Zustand des Dämmstoffs. Feuchtigkeit ist häufig Anlass für Abriss und Entsorgung. Dabei ist die überwiegende Anzahl der heute verwendeten Dämmstoffe auch über lange Zeiträume hinweg feuchtebeständig.
Der Forschungsbericht fasst aktuelle praktische Erfahrungen mit dem Erhalt feuchter Dämmschichten zusammen und gibt die Ergebnisse von Labormessungen wieder, bei denen die Wärmeleitfähigkeit feuchter Dämmstoffe sowohl unter stationären wie auch unter instationären Bedingungen gemessen wurde. (…)

Quelle und Link zum kostenlosen Download: derbausv.de

Der Abriss des Anwesens Bayreuther Straße 16 hat begonnen. Das Grundstück ist eng, die Arbeiten sind nicht einfach.

Hof – Das Haus Bayreuther Straße 16 ist bald Geschichte, die Abrissarbeiten sind in vollem Gange. Wie die Stadterneuerung Hof mitteilt, wird zurzeit das Nebengebäude abgerissen. Dann ist das Hauptgebäude an der Reihe. Der Abriss auf dem engen Grundstück werde etappenweise vollzogen, damit die unmittelbar angrenzenden Nachbarhäuser nicht gefährdet werden und der Kreuzungsbereich für den Verkehr nicht komplett gesperrt werden muss. Wenn alles planmäßig abläuft, könne der Rückbau bis Mitte September vollendet sein, meldet die Stadterneuerung. Im Anschluss werden die Giebelwände der Nachbarhäuser als Außenwände hergestellt. (…)

Quelle und Volltext: frankenpost.de

Nach rund vier Monaten Herstellungs- und einem Monat Aufbauzeit beginnt nun die Testphase des „movable house“. Das Wohnhaus von Rahbaran Hürzeler Architekten ist ein Prototyp, der – wie der Name prägnant zum Ausdruck bringt – für keinen bestimmten Ort entwickelt ist, sondern „bewegbar“ bleiben soll. Der Bauherr möchte das Gebäude nämlich langfristig an einem anderen Standort nutzen.

Voraussetzung für das schnelle Abbauen und Aufstellen ist ein leichter und effizienter Transport der Gebäudeteile. Darüber hinaus vereint das Projekt verschiedene Aspekte des nachhaltigen Bauens, gepaart mit technischen Spezialitäten, statischen Herausforderungen sowie funktionellen und nutzungsneutralen Räumen. (…)

Quelle und Volltext: baulinks.de

 

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden kann, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters ein betoniertes Schwimmbecken errichtet und er auch zum Rückbau verpflichtet ist.

Das Land Hessen überließ dem Beklagten im Jahre 2002 zwei Grundstücke im Komponistenviertel in Wiesbaden, die nunmehr der klagenden Stadt Wiesbaden gehören. Der Beklagte durfte die Grundstücke als Gartengelände nutzen und verpflichtete sich zu ihrer Pflege. Ein gesondertes Entgelt war nicht zu entrichten. Der maßgebliche Bebauungsplan sieht vor, dass die Flächen als Parkanlagen anzulegen sind. Bauliche Anlagen dürfen nicht errichtet werden. Im Jahr 2013 informierte der Beklagte die Stadt, dass er die Anlage eines “Biotops mit kleiner Teichanlage” plane und fügte Planungsunterlagen für einen “Teich” bei. Ob die Stadt diese Umgestaltungsmaßnahme genehmigt hat, ist zwischen den Parteien streitig. Nachfolgend erstellte der Beklagte – nach einem entsprechenden Erdaushub – u.a. ein betoniertes Becken, errichtete massive Betonstützwände und verlegte Versorgungsund Entsorgungsleitungen. Die Stadt Wiesbaden forderte daraufhin den Beklagten erfolglos zum Rückbau dieser Maßnahmen mangels Genehmigung auf. Schließlich kündigte sie den Nutzungsvertrag fristlos. Das Bauaufsichtsamt erließ darüber hinaus eine baupolizeiliche Verfügung und untersagte dem Beklagten die Errichtung eines “geplanten Schwimmbeckens”. Angrenzende Nachbarn kündigten darüber hinaus Schadensersatzansprüche an. Die Stadt Wiesbaden verlangt vom Beklagten nunmehr die Räumung der Grundstücke und den vollständigen Rückbau. (…)

Quelle und Volltext: juris.de

Demontage der Materialseilbahn schreitet voran

Garmisch-Partenkirchen. Es ist eine Baustelle der Superlative gewesen, noch dazu an exponierter Stelle, auf Deutschlands höchstem Gipfel.

Die neue Seilbahn Zugspitze, die am 21. Dezember 2017 feierlich eröffnet wurde, findet großen Zuspruch und kann auf einen Rekordansturm verweisen. Nach der Inbetriebnahme des neuen Gipfelrestaurants Panorama 2962 neigen sich nun die Bauarbeiten auf Deutschlands höchstem Berg so langsam dem Ende zu, wie die Pressesprecherin der BZB AG, Verena Lothes, mitteilt. Aktuell wird die Materialseilbahn zwischen Zugspitzgipfel und Gipfelterrasse zurückgebaut. Gemeinsam mit dem Baukran bildete sie das Herzstück in punkto Logistik auf Deutschlands höchster Baustelle. In den letzten drei Jahren wurden alle für den Bau der neuen Seilbahn Zugspitze und der neuen Gipfelgastronomie notwendigen Materialien mit der Transportseilbahn auf knapp 3.000 Meter befördert. Nach Abschluss der Restarbeiten kann Ende August/Anfang September auch der Baukran wieder abgebaut werden.

Quelle: Kreisbote.de

Urteil im Streit um oberirdische Gleise am Stuttgarter Hauptbahnhof erwartet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Donnerstag (11.00 Uhr) ein Urteil im Streit um die Zukunft der oberirdischen Gleisanlagen am Stuttgarter Hauptbahnhof nach Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Hintergrund des Verfahrens ist das Vorhaben der 2011 gegründeten Stuttgarter Netz AG, die Anlagen zu übernehmen und weiter zu betreiben. Die Deutsche Bahn will sie dagegen im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 zurückbauen. (…)

Quelle und Volltext: donaukurier.de

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