Augsburg: „…Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten oder ändern, die nach der Bayerischen Bauordnung keine Baugenehmigung benötigt, ergo verfahrensfrei ist, bedeutet dies nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine explizite Baugenehmigung brauchen. Es erfolgt hierbei vor der Errichtung keine Prüfung der jeweilig zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Sie als Grundstückseigentümer sind für die Einhaltung der je nach Bundesland vorhandenen Vorschriften selbst verantwortlich. So müssen Sie selbst darauf achten, ob Abstandsflächen eingehalten werden und vor allem auch, ob gegen die Vorgaben des in aller Regel vorhandenen Bebauungsplans nicht verstoßen wird. Ebenso gibt es oftmals Ortsgestaltungssatzungen und ähnliches, die beachtet werden müssen. Sie sind damit also in der vollen Eigenverantwortung, machen Sie Fehler könnte es im schlimmsten Fall sein, dass Sie das kleine, nette Gartenhäuschen, das sie mit viel Mühe aufgebaut haben schlicht wieder entfernen müssen….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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