VGH Bayern, Beschluss vom 03.12.2024 – 15 CS 24.1568
Wesentliche Brandschutzmängel durch nicht ausreichend gesicherte erste und zweite Rettungswege stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und rechtfertigen eine sofortige Nutzungsuntersagung.
Quelle und Volltext: ibr-online.de