Deutschland: „…Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand” überarbeitet. Anlass ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und bereits seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft.
Die Neuregelungen betreffen Bau- und Handwerksbetriebe, die Arbeiten an oder mit asbesthaltigen Materialien durchführen. Neu eingeführt wurde unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Darüber hinaus wurden Anzeige- und Nachweispflichten ausgeweitet. Unternehmen müssen bei der Anzeige entsprechender Tätigkeiten künftig die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen sowie Qualifikationsnachweise und Belege über die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorlegen….“
Quelle und Volltext: baulinks.de