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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Neues Leben in alten Mauern

Neubauten

Taufkirchen: „…Christian Bodensteiner aus München legte den Taufkirchener Gemeinderäten den Finger in die Wunde. Er sprach von maroden, teilweise verfallenen Häusern in den Taufkirchener Außenbezirken. Und davon, wie sie durch kreative Ideen zu wahren Schmuckstücken werden könnten. Er stellte seine Rahmenplanung für die Dorferneuerung in Gebensbach und Hörgersdorf vor.

Ob solche Traumschlösser in diesen Ortsteilen zu realisieren sind, ist die andere Frage. In den Augen so manchen Rates machte sich Skepsis breit. Klar denke man zuerst, Wegschieben und Neubauen, erwiderte der Architekt. Aber aktuell werde intensiv diskutiert, wie man mit Altbeständen und ressourcenschonendem Bauen künftig umgehen soll. Zumal die Bauindustrie wegen des Klimawandels neue Wege gehen müsse. Schließlich gehe es auch um Nachhaltigkeit….“

Quelle und Volltext: merkur.de

„…Das erste Gesetz, das sie als Kanzlerin auf den Weg bringen würde, wäre ein „Klimaschutzsofortprogramm“, meinte die Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Auch würde sie eine Solaranlagenpflicht für Neubauten durchsetzen, kündigte sie an: „Künftig muss in Deutschland gelten, dass in der Regel nur noch mit Solardach neu gebaut wird.“

Eine Solardachpflicht wäre ein harter Eingriff in das deutsche Baurecht – und in den Geldbeutel der Häuslebauer. Was bezwecken Baerbock und die Grünen mit einer Solardachpflicht? Macht das für den Klimaschutz Sinn? Und was kostet das künftige Eigenheim-Besitzer?

Um die Ziele der EU und aus dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zu erreichen, benötigt auch Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wesentlich mehr Strom aus erneuerbaren Energie-Quellen….“

Quelle und Volltext: focus.de

Fürstenfeldbruck: „…Nach drei Jahren und intensiver Arbeit in einer Planungsgruppe ist ein großes Regelwerk entstanden. Es gibt unter anderem vor, welche Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen, dass Flachdächer und Carports begrünt werden und große Kiesflächen und Gabionenwände verboten sind – bei Neubauten. Denn alle bereits bestehenden Gärten haben Bestandsschutz….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Augsburg: „…Um das Klima zu schonen, erlegt sich die Augsburger Verwaltung strenge Vorgaben bei Neubau und Sanierung auf. Langfristig soll sich das rechnen, zunächst wird es aber teurer.

Die Stadt Augsburg will bei Neubauten und Sanierungen eigener Gebäude künftig einen höheren Energiestandard anwenden als gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders, so Umweltreferent Reiner Erben (Grüne), seien die städtischen Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Bestandsbau handelt, sollen die Gebäude den KfW-40- bzw. KfW-55-Standard erfüllen, dürfen also nur noch sehr wenig Energie verbrauchen. Allerdings werden die Investitionskosten höher sein. Dies sorgte für Diskussionen im Stadtrat….

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Nördlingen: „…Im Nördlinger Zeitblomweg sollen neue Mehrfamilienhäuser entstehen und ein alter bestehender Bau abgerissen werden. Anwohner wollen den erhalten. Wie der aktuelle Stand ist.

Wenn Wolfgang Kamlah früher von seinem Garten aus in das Nachbargrundstück schaute, sah er dort einen „schönen alten Baumbestand“. Jetzt sieht er dort nur noch die Stümpfe aus dem Boden ragen, die Bäume wurden gefällt. Aber auch dieser Anblick dürfte nicht von Dauer sein. Denn das noch bestehende Haus im Zeitblomweg 7 soll abgerissen und durch zwei Neubauten ersetzt werden. Doch dagegen regt sich Widerstand in der Nachbarschaft. Was sagt der Stadtheimatpfleger und die Baufirma…“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Aichach-Friedberg: „…Neubauten in Bayern sollen künftig näher beieinanderstehen, doch einige Kommunen in Aichach-Friedberg stellen sich quer. Ein Überblick, wo welche Abstandsflächen gelten.

Am 1. Februar ist eine Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten – klingt unspektakulär, birgt aber Sprengstoff. Die Novelle sieht nämlich vor, dass Neubauten künftig deutlich enger beieinanderstehen sollen. War bislang der Mindestabstand von “1H” an zwei Gebäudeseiten vorgeschrieben – also mindestens die Höhe des jeweiligen Gebäudes -, soll nun nur noch “0,4H” Abstand zum Nachbarn gelten….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

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