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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
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Prüfung von Nachweisen der Tragfähigkeit ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens

Nachweis

1. Ordnet die Bauaufsichtsbehörde gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 NBauO die Erbringung von Nachweisen der Tragfähigkeit des Baugrunds von Nachbargrundstücken an, erstreckt sich die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung auch auf diese Tragfähigkeit.

2. Die angeordnete Prüfung von Nachweisen der Tragfähigkeit ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und muss daher grundsätzlich vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.

So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:

  • Bauarbeiten o. Ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können
  • Bauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen
  • Nachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen
  • Schadensentstehungen dokumentiert werden müssen
  • etc.

Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen, mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, empfiehlt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.

Altenmünster: „…In Neumünster soll es ein neues Baugebiet geben. Das ist für Familien günstiger. Was die Rechnungsprüfung bemängelt. Die Gemeinde verzichte so auf Einnahmen.

Zehn neue Bauplätze entstehen demnächst am westlichen Ortsrand des Angerdorfs. Sieben davon sind für den privaten Erwerb vorgesehen, welche nach entsprechenden Vergaberichtlinien verkauft werden. Dieses Verfahren wurde erstmals beim Verkauf der Grundstücke in Altenmünster, Mönchsfeld und in Hennhofen angesetzt. Aus diesen Erfahrungen wurden die Vorgaben geringfügig korrigiert. So entfällt künftig der Nachweis der Ortsansässigkeit. „Die Antragsteller müssen sich nicht im Erdgeschoss des Rathauses eine Bescheinigung ausstellen lassen, um sie im Obergeschoss vorzulegen“, erläuterte Bürgermeister Florian Mair eine der Verbesserungen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.

Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete unterschieden und entsprechende Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel (Lärmpegel) vorgegeben:

Industriegebiete, Gewerbegebiete, Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete, Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

München: „…Der BFH hatte darüber zu befinden, ob ein Gutachten, das ein Architekt erstellt hat, im Hinblick auf sein Zertifikat als Sachverständiger für Wertermittlung und Baukostenplanung als Nachweis des niedrigeren Werts eines Grundstücks anzuerkennen ist.

Mit notariellem Vertrag vom 01.03.2016 erhielten die Kläger im Wege der Schenkung ein Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert auf den 01.03.2016 für Zwecke der Schenkungsteuer einheitlich und gesondert fest. Für die Berechnung legte es die Bodenrichtwerte und die Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses zugrunde. Im Einspruchsverfahren legten die Kläger ein Verkehrswertgutachten vor, das einen Wert von 330.000 Euro auswies. Das Gutachten war von einem Architekten erstellt. Dieser verfügte über ein unbefristetes Zertifikat als „Sachverständiger für Wertermittlung und Baukostenplanung“, das den Klägern zufolge den Maßgaben des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle…“

Quelle und Volltext: juris.de

Bad Kissingen – D Die Heiligenfeld GmbH hat ihre Bemühungen um eine Genehmigung für den Abriss des Preußischen Hofs noch nicht aufgegeben. Das Landesamt für Denkmalpflege sein striktes Nein zu diesem Ansinnen aber auch nicht.

Das Unternehmen hat bereits im September 2015 bei der Stadt eine Bauvoranfrage zum Neubau einer psychosomatischen Klinik auf dem Areal mit der Adresse Bismarckstraße 30 und 32 eingereicht, berichtete die städtische Bauverwaltung dem Bauausschuss am Mittwoch. Die Denkmalpflege habe den dabei geplanten Abbruch von vorne an der Straße gelegenen Gebäuden abgelehnt. Die haben zwar nicht den Status von Einzeldenkmälern, genießen aber Ensembleschutz.

Es würde genügen, die Fassade stehen zu lassen

Die Bismarckstraße sei “eine der vornehmsten Straßen im Kurviertel Bad Kissingens” und die beiden betroffenen Gebäude “unverzichtbare Teile” des Ensembles. Der Schutz betreffe allerdings nicht das Innere der Gebäude. Formal würde es also genügen, die Fassaden stehen zu lassen und dahinter neu zu bauen. Die rückwärtigen jüngeren Anbauten sind ohnehin nicht geschützt. Gegen deren Abriss hat die Denkmalpflege auch keine Einwände erhoben.

Als die Heiligenfeld GmbH vor einem Jahr schließlich einen förmlichen Antrag auf Abriss des Preußischen Hofes und der Wohngebäude samt Garagen auf den beiden Grundstücken stellte, wiederholte sich nach der Beschreibung der Stadt der Vorgang. Schon nach wenigen Tagen habe das Landesamt für Denkmalpflege auf seine frühere Stellungnahme verwiesen. Und der städtische Bauausschuss stellte den Abrissantrag kurz darauf zurück. Die Begründung: In so einem Fall müsse der Bauwerber den Nachweis erbringen, dass der Erhalt der Gebäude unwirtschaftlich ist, was er bis dahin noch nicht getan hatte. (…)

Quelle und Volltext: mainpost.de

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