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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
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Nachweis besonderer Sachkunde in den Fachbereichen Abdichtungen und Trockenbaukonstruktionen

Nachweis

„…Bauschadensgutachter spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln rund um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zustand eines Gebäudes oder Bauwerks zu begutachten und professionelle Einschätzungen über Ursache, Umfang und Auswirkungen von Schäden und zudem auch Empfehlungen zur Schadensbeseitigung zu erarbeiten.

Die Erwartungen der Streitparteien, von deren Anwälten oder von Richtern an die Qualität eines Gutachtens sind hoch, führen doch Irrtümer oder Unzulänglichkeiten bei der Begutachtung neben den Folgen des schon eingetretenen Schadens ggf. zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Parteien….“

Quelle und Volltext: bausv.online

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2024 – 2 M 106/24

Fehlt es an einem Nachweis der dauerhaften Standsicherheit eines Gebäudes i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauO-SA, folgt daraus noch nicht, dass von dem Gebäude eine konkrete Gefahr ausgeht, der nur durch einen sofortigen vollständigen Rückbau begegnet werden kann.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Bauschadensgutachter spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln rund um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zustand eines Gebäudes oder Bauwerks zu begutachten und professionelle Einschätzungen über Ursache, Umfang und Auswirkungen von Schäden und zudem auch Empfehlungen zur Schadensbeseitigung zu erarbeiten.

Den »richtigen« Sachverständigen zu finden, ist für die Parteien und deren Vertreter durchaus schwierig. Die Anzahl der am Dienstleistungsmarkt auftretenden Sachverständigen ist groß, da die Tätigkeitsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt und daher nahezu unreguliert ist. Wer immer für sich in Anspruch nimmt, in einem bestimmten Bereich über besonderes Wissen zu verfügen, darf seine Dienstleistung als Sachverständiger anbieten. Den Nachweis besonderer Kompetenz und Integrität kann der Sachverständige nur mit seiner Tätigkeit erbringen.

Erleichterung bei der Auswahl eines Sachverständigen bieten den Nachfragern einer Sachverständigendienstleistung nachweislich erbrachte Kompetenznachweise der Sachverständigen. Dies ist zum einen die öffentliche Bestellung und Vereidigung z.B. durch die Industrie- und Handels- oder die Ingenieur- und Handwerkskammern und die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024….”

Quelle und Volltext: bausv.online

„…In Deutschland ist seit Längerem eine Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung in Diskussion. Ein besonders umstrittener Punkt ist die Frage, wer Gebäude vor einem Bauvorhaben auf Schadstoffe zu untersuchen hat? Die Schweiz hat diese Frage vor acht Jahren geklärt. Kann die deutsche Politik etwas aus der Schweizer Erfahrung lernen?

Zurzeit wird in Deutschland eine neue Fassung der Gefahrstoffverordnung diskutiert. Diese Verordnung könnte einige wichtige Neuerungen bezüglich Asbest mit sich bringen. Zur Diskussion steht vor allem die Frage, wer ermitteln muss, ob Asbest vorhanden ist. Frühere Entwürfe sahen eine eigentliche Erkundungspflicht für den Veranlasser von Bauarbeiten vor: Gebäude, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 gebaut wurden, wären generell unter Asbestverdacht gestellt worden. Einzig mit einem Gutachten hätte man nachweisen können, dass ein Gebäude tatsächlich asbestfrei ist….“

Quelle und Volltext: bausv.de

München: „…Mit der Grundsteuerreform kommen ab 2025 Neuerungen auf Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland zu. Dazu gehört auch die neue Grundsteuer C, die ab Jahresbeginn gilt und rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft. Sie dürfte bereits für Diskussionen und Unruhe unter Eigentümern gesorgt haben. 

Denn die Bundesregierung schloss es lange aus, Bürgern die Möglichkeit zu lassen, auf dem Rechtsweg gegen die Steuer vorzugehen, sollte sie zu hoch bemessen sein. Nun aber gibt es Hoffnung: Denn der Bundesfinanzhof hat eine Möglichkeit für Bürger eröffnet, gegen unrechtmäßig überhöhte Grundsteuerwerte vorzugehen. Dafür braucht es allerdings einen besonderen Nachweis. Worum aber handelt es sich dabei genau und wie können Betroffene ihn erbringen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

„…Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz sind häufig nur mit mehrschichtigen Bauteilen wirtschaftlich zu erfüllen. Die feuchteschutztechnische Beurteilung verschiedener PU-Dämmlösungen im Steildach, in Kombination mit Zwischensparrendämmungen, sind nach DIN 4108-3 nachgewiesen sicher und benötigen deshalb keinen individuellen Feuchteschutznachweis.

Für die Praxis: Die neue IVPU Planungshilfe liefert eine Übersicht nachweisfreier Steildachkonstruktionen mit PU-Dämmung und erläutert die Schichtenfolge mit Grafiken und U-Wert-Tabellen. Infokästen erklären die Anforderungen zum Wärme- und Feuchteschutz….“

Quelle und Volltext: heinze.de

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