Anerkannte Bausachverständige und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region Tel.: 0821 - 60 85 65 40
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
Nachweis besonderer Sachkunde in den Fachbereichen Abdichtungen und Trockenbaukonstruktionen
Nachweis
„…Bauschadensgutachter spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln rund um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zustand eines Gebäudes oder Bauwerks zu begutachten und professionelle Einschätzungen über Ursache, Umfang und Auswirkungen von Schäden und zudem auch Empfehlungen zur Schadensbeseitigung zu erarbeiten. Den […]
„…In Deutschland ist seit Längerem eine Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung in Diskussion. Ein besonders umstrittener Punkt ist die Frage, wer Gebäude vor einem Bauvorhaben auf Schadstoffe zu untersuchen hat? Die Schweiz hat diese Frage vor acht Jahren geklärt. Kann die deutsche Politik etwas aus der Schweizer Erfahrung lernen? Zurzeit wird in Deutschland eine neue Fassung der […]
München: „…Mit der Grundsteuerreform kommen ab 2025 Neuerungen auf Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland zu. Dazu gehört auch die neue Grundsteuer C, die ab Jahresbeginn gilt und rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft. Sie dürfte bereits für Diskussionen und Unruhe unter Eigentümern gesorgt haben. Denn die Bundesregierung schloss es lange aus, Bürgern die Möglichkeit […]
„…Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz sind häufig nur mit mehrschichtigen Bauteilen wirtschaftlich zu erfüllen. Die feuchteschutztechnische Beurteilung verschiedener PU-Dämmlösungen im Steildach, in Kombination mit Zwischensparrendämmungen, sind nach DIN 4108-3 nachgewiesen sicher und benötigen deshalb keinen individuellen Feuchteschutznachweis. Für die Praxis: Die neue IVPU Planungshilfe liefert eine Übersicht nachweisfreier Steildachkonstruktionen mit PU-Dämmung und erläutert die […]
1. Verzögert sich die Fertigstellung des vom Bauträger zu errichtenden Bauvorhabens und vereinbart er mit einem Erwerber, dass der vom Erwerber nachgewiesene (Verzugs-)Schaden vom Bauträger ersetzt wird, ist der Nachweis des Schadens durch Unterlagen Voraussetzung für die Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs des Erwerbers. 2. Für rechtskräftig festgestellte Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die mit […]
„…Handwerksbetriebe, die bisher Baugerüste aufgestellt oder verliehen haben, aufgepasst: Darum sollten Sie prüfen, ob Sie künftig eine zusätzliche Rolleneintragung benötigen. Auf einen Blick: Gerüste sind auf vielen Baustellen unverzichtbar. In Deutschland gibt es dafür gut 3.400 Gerüstbaubetriebe. Jedoch dürfen auch Maler, Maurer, Elektriker und 19 andere Gewerke wesentliche Aufhaben der Gerüstbauer übernehmen. Sie können Arbeits- und Schutzgerüste […]