„…Im Allgemeinen kann man sagen, dass Wohnflächenberechnungen sehr einfach und je nach Grundriss auch recht schnell erstellt bzw. geprüft sind. Allerdings ist bei der Wohnflächenberechnung zunächst immer die Frage gestellt, nach welcher Vorgabe man diese überprüfen bzw. berechnen soll.
Im öffentlich geförderten Wohnbau ist die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) zu empfehlen. Hierzu ist auch das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) zu beachten.
Zur Ermittlung des Mietwerts einer Wohnung wäre die Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR) angeraten.
Wird jedoch die Grundfläche und der Rauminhalt eines Bauwerks oder Teilen eines Bauwerks berechnet, so zieht man die DIN 277 zu Rate….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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