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Regierung will den Anstieg der Mieten weiter einschränken
Mieterhöhung
Berlin: In Deutschland sind steigende Mieten ein zunehmendes Problem. Die Bundesregierung will das nun durch eine Änderung bei der Vergleichsmiete mehr einschränken. Um den Anstieg der Mieten zu dämpfen, will die Bundesregierung eine weitere Verschärfung auf den Weg bringen. Das Kabinett soll heute eine Änderung bei der Vergleichsmiete beschließen, die sowohl Mieterhöhungen, als auch Mieten […]
Berlin: 1. Eine besonders lärmbelastete Lage kann im Rahmen des Wohnumfelds wohnwertmindernd zu berücksichtigen sein. 2. Konkreten Einwendungen gegen den Erkenntniswert eines Mietspiegels ist nachzugehen. 3. Im Berliner Mietspiegel 2017 beruhen die Berechnungen der Verkehrslärmdaten auf den Verkehrslärmdaten 2011, so dass auf diese nicht zurückgegriffen werden kann. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
BGB § 536 Abs. 1, § 558 Abs. 1, 3; WoFIV § 4 Nr. 4 1. Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren […]
Mieterhöhungserklärung bei Wohnraummiete Die Berücksichtigung eines mitvermieteten Tiefgaragenstellplatzes im Rahmen einer Mieterhöhung auf Grundlage des Münsteraner Mietspiegels 2017 setzt einen einheitlichen Mietvertrag über Wohnraum und Stellplatz voraus. Dies ist nicht der Fall, wenn der Stellplatz durch separaten Mietvertrag durch einen von mehreren Mietern der Wohnung angemietet wurde, die Verträge zeitversetzt abgeschlossen wurden und sich der […]
BGB §§ 558, 558b 1. Bei der ortsüblichen (Einzel-)Vergleichsmiete handelt es sich nicht zwingend um einen punktgenauen Wert. Sie kann sich innerhalb einer kleinen Bandbreite bewegen. 2. Bei einer großen Marktstreuung der Mieten für Vergleichswohnungen, kann nicht ohne Weiteres der Oberwert der Bandbreite zu Grunde gelegt werden. 3. Eine solche Marktstreuung beruht nicht auf den […]
Der VGH München hat entschieden, dass die Landeshauptstadt München dem Haus- und Grundbesitzerverein München bestimmte Daten zugänglich machen muss, die der Erstellung des Mietspiegels 2017 zugrunde liegen. Die Auskunftspflicht betreffe zum einen die anonymisierten Angaben über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei den Mieterbefragungen als nicht mietspiegelrelevant eingestuft und daher bei der Ermittlung der durchschnittlichen […]