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Mieterhöhungen können vertraglich beschränkt werden
Mieterhöhung
Stuttgart – Bad – Cannstatt – 1. Für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen ist auf den Empfängerhorizont abzustellen. Eine Vertragsbedingung liegt demnach vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses […]
Die Stadt Hannover will die energetische Sanierung von Mietwohnungen ankurbeln. Weil zuletzt die Nachfrage gesunken ist, weitet sie ein bereits existierendes Förderprogramm aus. Wer als Hauseigentümer Mietwohnungen energetisch saniert und trotzdem die Mieten für drei Jahre weitgehend stabil hält, kann sich das von der Stadt bezuschussen lassen. Weil die Nachfrage seit Ende 2017 stark zurückgegangen […]
Berlin: Die MietBegrV Berlin genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB, insbesondere ist die Begründung ist allgemein zugänglich. 2. Umfassend i.S.d. § 556f BGB ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Investition mindestens ein Drittel des […]
München: 1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern, so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmieterhöhung. 2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als […]
Das Oberlandesgericht in München beschäftigt sich heute mit einer Musterfeststellungsklage wegen einer Mieterhöhung. Dabei geht es um die Frage, wie die Kosten für angekündigte Modernisierungen auf die Bewohner des Hauses umgelegt werden können. Das Verfahren geht auf einen Streit zwischen dem Deutschen Mieterverein München und einer Immobilien GmbH zurück, der ein Wohnblock im Stadtteil Schwabing […]
Berlin: Die Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (städtebauliche Umstrukturierung) stellt kein Instrument dar, um die ansässige Bevölkerung im Erhaltungsgebiet vor den mittelbaren Folgen von Modernisierungsmaßnahmen in Gestalt von Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen.*) (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de