Deutschland: „…Man stelle sich vor, dass ein Auftrag für eine umfangreiche Badsanierung besteht und bereits mit dem Projekt begonnen wurde. Trotz perfekter Planung gibt es aber ein Problem: Die benötigten Materialien können nicht rechtzeitig beschafft werden und der Auftragnehmer würde dadurch in Verzug geraten. Was also tun, wenn sich die äußeren Umstände durch Corona und den Krieg in der Ukraine verändert haben, der Auftragnehmer jedoch keine vertraglichen Regelungen dazu festgelegt hat?
Wenn es darum geht, Vertragsfristen einzuhalten, stehen Auftragnehmer immer unter einem gewissen Druck. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Arbeit innerhalb der vereinbarten Ausführungsfrist fertiggestellt wird. Häufig drohen bei verspäteter Fertigstellung der Bauleistung auch Vertragsstrafen. Manchmal können jedoch unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu einer Verzögerung führen, weil Ihnen das Material ausgeht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, bevor der Abnahmetermin erreicht ist….“
Quelle und Volltext: meistertipp.de