• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Schadstoffe? Stall kommt unter die Lupe

Leistungen

Bad Bayersoien: „…Gisela K. will ruhigen Gewissens zu Bett gehen. Ohne sich ängstigen zu müssen, dass es vielleicht ein böses Erwachen gibt. Deshalb bleibt Bad Bayersoiens Bürgermeisterin (FBB) ihrer Linie treu. Ihr Mantra: „Vorbereitung ist das A und O.“ Alles genau zu prüfen und zu klären. Das gilt bei allen Projekten, vor allem den großen. Und dazu zählt das Bierlinghaus an der Dorfstraße, in dem eine Arztpraxis sowie ein Senioren- und Jugendtreff realisiert werden soll.

Jetzt veranlasste der Gemeinderat die nächsten Schritte. Präventive, um böse Überraschungen zu verhindern. Wichtige Analysen sind an der Reihe.

Einen Teilbereich des Gebäudes zu einem Mittelpunkt für die Dorfgemeinschaft umzugestalten, hat die Kommune schon vor Jahren beschlossen. Zuletzt hatte sie sich mit administrativer Arbeit beschäftigt. Zum Beispiel, wie sie den richtigen Architekten für das Vorhaben findet. Erledigt. Jetzt geht’s daran, Leistungen auszuschreiben und die entsprechenden Aufträge zu vergeben. Zum Beispiel in Sachen Schadstoffe….“

Quelle und Volltext: merkur.de

1. Rügt der Auftraggeber nach der vorbehaltlosen Abnahme der Leistungen einen offensichtlichen Mangel (hier: Putzbeschädigungen durch Abfräsen), kann seine Kenntnis von diesem Mangel bei der Erklärung der vorbehaltlosen Abnahme vorausgesetzt werden.

2. Hat der Auftraggeber eine mangelhafte Leistung in Kenntnis des Mangels abgenommen, kann er weder Mängelbeseitigung noch Erstattung der Ersatzvornahmekosten verlangen und auch die Vergütung nicht mindern. Er kann nur noch Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

1. Wird ein Verbraucherbauvertrag nicht notariell beurkundet, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, über das ihn der Unternehmer in Textform zu belehren hat.

2. Die Belehrung muss deutlich gestaltet sein und – neben anderen Informationen – einen Hinweis darauf enthalten, dass der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz nach § 357d BGB schuldet, wenn die Rückgabe der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ihrer Natur nach ausgeschlossen sind.

3. Eine gesonderte Belehrung über das Widerrufsrecht ist auch dann erforderlich, wenn das Bauvorhaben auf Vermittlung des Unternehmers von einer Bank finanziert wird und der Darlehnsvertrag eine schriftliche “Widerrufsinformation” enthält.

4. Wird der Verbraucher nur mündlich und somit nicht ordnungsgemäß belehrt, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

1. Es kann offen bleiben, ob der Grundsatz, dass für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind (BGH, IBR 2019, 536), auch bei der Ermittlung des neuen Einheitspreises von geänderten Leistungen gem. § 2 Abs. 5 VOB/B Anwendung findet.

2. Eine Klage auf Mehrvergütung wegen einer geänderten Leistung ist unbegründet, wenn der Auftragnehmer seine Nachtragsforderung weder im Sinne der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung noch auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten mit einem angemessenen Zuschlag berechnet und dargelegt hat.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

1. Wird ein Unternehmer nicht nur mit der Erbringung rein handwerklicher Leistungen beauftragt, sondern sind bei der Herstellung des Werks auch künstlerische Aspekte betroffen, hat der Besteller grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungspielraum des Unternehmers hinzunehmen.

2. Geschmacksabweichungen sind nicht geeignet, einen Mangel zu begründen. Anders verhält es sich, wenn der Besteller dem Unternehmer konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht hat.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Münsterhausen: „…Ein temporärer Kinderhort im Musikerheim Münsterhausen soll die Lage zunächst entschärfen. Wie es mit den Planungen weiter geht.

Die Unterbringung der noch nicht schulpflichtigen Kinder von Münsterhausen und seinen Ortsteilen in einer Kindertagesstätte ist in den letzten Jahren schwierig geworden, denn die räumlichen Kapazitäten sind an ihre Grenzen gestoßen. Vorübergehende Abhilfe brachte die Auslagerung einer Gruppe im Untergeschoss des Pfarrheimes an der Reichertsrieder Straße vor zwei Jahren. In Anbetracht der prekären Lage ist sich der Marktgemeinderat einig, einen neuen Kindergarten zu bauen. Wichtige Voraussetzungen, wie die Platzfrage konnten im Verlauf von Ratssitzungen geklärt werden, sodass jetzt “für die Planung der neuen Kinderbetreuungseinrichtung diverse freiberufliche Leistungen zu beauftragen sind…“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Interim pages omitted …
  • Page 4
  • Page 5
  • Page 6
  • Page 7
  • Page 8
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg