„…Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor finanziellen Einbußen. Das gilt auch mit Blick auf die Abschlagszahlungen.
Diese Zahlungen werden in einem Zahlungsplan geregelt. Umsichtig aufgesetzt, kann ein Zahlungsplan beim Bau auf eigenem Grund und Boden verhindern, dass Bauherren zu früh zu hohe Abschlagszahlungen für noch nicht ausgeführte Leistungen entrichten und damit riskieren, dass sie im schlimmsten Fall, also bei einer Insolvenz, den Großteil ihres Budgets für ein halbfertiges Bauwerk ausgegeben haben und das Geld nicht mehr für die Fertigstellung durch eine andere Firma reicht….“
Quelle und Volltext: bauen.com