„…Zu den Kosten eines Bauprojekts gehören oft auch Honorare für Architekten. Bislang galt dafür die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jetzt aber ist das Verhandlungssache.
Seit Anfang 2021 ist die angepasste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Die Architektenhonorare müssen sich nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindest- und Höchstsätzen bewegen, wie das bisher der Fall war. Sie sind nun frei verhandelbar….“
Quelle und Volltext: anwaltsregister.de