Zollernalb: „…Der Kampf eines Bürgers gegen vermeintlich sinnlose Auflagen oder eher zwei Behörden, die sich nicht einigen können? In diesem Fall kommt alles zusammen.
Da hat ein Bauherr in Schömberg ein wunderschönes Grundstück im Baugebiet Grund gefunden und dort ein schmuckes Häuschen gebaut. Das Gelände ist etwas abfallend. Also hat der Besitzer des neuen Häuschens eine Stützmauer erstellt, damit sein Garten nicht allzu sehr abfällt. So weit, so gut. Doch nun fangen die Probleme an. Der Bauherr hat sich nämlich nicht an die im Bebauungsplan vorgeschriebene maximale Höhe von einem Meter gehalten, sondern einfach nochmals 30 Zentimeter draufgepackt. Jetzt wollte er die erhöhte Mauer nachträglich genehmigen lassen….“
Quelle und Volltext: schwaebische.de