Deutschland: „…Seit dem 1. Januar 2024 gilt §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – und bringt für viele Hausbesitzer und Fachbetriebe Änderungen mit sich. Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen künftig ins Netz eingebunden werden. Das Ziel: Netzstabilität sichern und gleichzeitig attraktive Vorteile für Betreiber schaffen.
Doch was bedeutet das konkret für Planung, Installation und Betrieb neuer Anlagen? Welche Fristen gelten – und wie können Bestandsanlagen vorbereitet werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima bei unserem Wärmepumpen-Tag 2025 am Freitag (24.10.2025). Erfahren Sie aus erster Hand, welche technischen und rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen – und wie Sie die neuen Vorgaben in der Praxis optimal umsetzen….“
Quelle und Volltext: haustec.de