„…Am 6. November 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus” (Gebäudetyp-E-Gesetz) wurde im Austausch mit Architekten, Bauwirtschaft, Verbänden und Fachkreisen entwickelt. Das Gesetz soll zusammen mit der „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E”, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet hat, den Vertragsparteien bei der Gestaltung von Verträgen für Neu- und Umbauten nach dem Gebäudetyp E als Grundlage dienen….“
Quelle und Volltext: baulinks.de