Teil 52
Rasenmäher, Laubbläser, Hundegebell, etc. wird oft als Ruhestörung eingeordnet. Wie viel Lautstärke man hinnehmen muss, ist über Richtwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Auch mit diesem Thema hat sich Gerhard Holzmann befasst.
Dieser Bericht des Sachverständigen Holzmanns wurde in der Augsburger Allgemeinen und den dazugehörigen Partnerblättern im April 2014 (Ausgabe 16.04.2014) veröffentlicht und umfasst 1 Seite. Teile hiervon sind überdeckt, um die Publikationsrechte des Verlagshauses nicht zu verletzen. Für den vollständigen Artikel wenden Sie sich bitte direkt an die Presse-Druck- und Verlags GmbH in Augsburg.

