Deutschland: „…Laut § 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen im 16. Betriebsjahr überprüft werden. Somit fallen 2010 eingebaute Anlagen in größeren Wohngebäuden dieses Jahr unter die Prüfpflicht. Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu sollen die Energieverluste von Heizungsanlagen erkannt und behoben werden.
Für Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ist es nun Pflicht, die Heizungsanlage im Haus nach mehreren Jahren von Fachleuten überprüfen zu lassen….“
Quelle und Volltext: baulinks.de