• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Fenstertausch: Zuschüsse oder günstige Kredite verringern die Kostenbelastung

Einbau

„…Wer in seinem Haus energiesparende Fenster einbauen möchte, kann von staatlichen Förderprogrammen finanziell profitieren. Die beiden wichtigsten Institutionen dafür sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die verschiedene Fördermöglichkeiten für den Fenstertausch oder die Neuanschaffung anbieten.

Auf der Internetseite der KfW, www.kfw.de, kann man per Online-Fragebogen herausfinden, welche Förderung für das eigene Bau- oder Renovierungsprojekt konkret infrage kommt. Mit dem Produktfinder wird man Schritt für Schritt durch den Entscheidungsprozess geleitet. Bei der BAFA wird im Rahmen des Programms „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ die Erneuerung, der Ersatz oder auch der erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren gefördert….“

Quelle und Volltext: myheimat.de

„…Kellertreppen mit Türen sind in vielen älteren Häusern noch Standard, passen aber oft nicht mehr zu modernen Raumkonzepten. Bodenluken bieten eine clevere und platzsparende Alternative, die zugleich wärmeeffizient ist.

In älteren Häusern sind sie oft zu finden: Treppen, die aus dem Keller nach oben führen und an deren Ende eine Tür den Übergang in den Wohnbereich markiert. Solche Aufgänge stehen modernen Raumkonzepten oft buchstäblich im Weg: Geöffnet versperrt die Tür den Flur oder ragt störend in einen neu geschaffenen großzügigen Wohnbereich. Außerdem machen alte Kellertreppen den Einbau einer offenen Wohntreppe unmöglich, weil dann die kalte Luft von unten ungehindert nach oben strömen würde….“

Quelle und Volltext: bauen.com

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.11.2024 – 33055 C 113/24

1. Der Mieter hat den Einbau von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu dulden. Diese Duldungspflicht erstreckt sich nicht nur auf den erstmaligen Einbau solcher Zähler, sondern auch auf deren Austausch.

2. Darüber hinaus steht dem Vermieter ein Anspruch auf Betreten der Wohnung und Duldung von Arbeiten nicht anlasslos zu, sondern immer dann, wenn er hierfür einen konkreten sachlichen Grund hat, der sich etwa aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann.

3. Der Vermieter darf sich zu diesem Zweck auch der Hilfe Dritter bedienen.

4. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung der Arbeiten (hier: Austausch von Wasserzählern) durch einen bestimmten Anbieter oder bestimmte Personen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Wer bei der Badsanierung auf Barriefreiheit setzt, kann bei der KfW eine Förderung dafür beantragen. Gefördert wird nicht nur ein barrierefreies Eigenheim, sondern auch die Badsanierung in der Mietwohnung. Genutzt werden können die Förderkredite zum Beispiel für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Alle Infos und Tipps zur Förderung für Barrierefreiheit im Bad haben wir hier zusammengestellt.

Eigentümer:innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Der Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt….“

Quelle und Volltext: energie-fachberater.de

„…Wer sein Haus energetisch sanieren lässt, kann statt der Förderung über BAFA und KfW von Steuerermäßigungen profitieren. Den Steuerbonus gibt es allerdings erst, wenn der Einbau abgeschlossen und der Rechnungsbetrag dafür vollständig auf dem Konto des Installationsunternehmens eingegangen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Wer seine Sanierung also in Raten bezahlt, muss warten, bis die letzte Rate beglichen ist.

Energetische Sanierungsmaßnahmen werden vom Staat gefördert. Als Alternative zu Zuschüssen und Krediten von BAFA und KfW können selbstnutzende Eigentümer:innen Steuerermäßigungen nutzen, den sogenannten Steuerbonus nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG): Um bis zu 40.000 Euro kann sich die Einkommensteuer für Maßnahmen reduzieren, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind….“

Quelle und Volltext: energie-fachberater.de

„…Bodentreppen schaffen einen einfachen und kompakten Zugang zum Dachboden. Wichtig ist vor allem ein luftdichter Einbau. Allerdings kommt es beim Bodentreppen-Einbau immer wieder zu vermeidbaren Baumängeln. Wie unabhängige Sachverständige feststellten, gehört der fehlerhafte Einbau von Bodentreppen zu den häufigsten Verarbeitungsmängeln. Doch mit der richtigen Bodentreppe und abgestimmten Komponenten gelingt der luftdichte Einbau perfekt.

Viele Dachböden sind über Bodentreppen zugänglich. Denn die Bodentreppe hat zahlreiche Vorteile: Die kompakten Ausziehmodelle sparen Platz, weil sie nur wenig Raum benötigen. Außerdem lässt sich die Bodentreppe als Zugang zum Dachboden unauffällig in der Decke verstauen. Das einzige Problem: Oft wird die Bodentreppe mangelhaft eingebaut. Die Bodentreppe ist auf Platz 4 der häufigsten Baumängel. Mängel beim Einbau der Bodentreppe rächen sich mit teuren Energieverlusten, aber auch Schimmel und Bauschäden können die Folgen sein. Oft sind ein fehlender Deckenanschluss oder undichte Fugenausführungen das Problem beim Einbau der Bodentreppe….“

Quelle und Volltext: energie-fachberater.de

  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Interim pages omitted …
  • Page 12
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg