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Holzmann-Bauberatung

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Grundstücke sind teuer – ist Erbpacht in Friedberg eine Lösung?

Eigentum

Friedberg: „…Die Grünen stellen einen Antrag, um mehr bezahlbares Wohneigentum zu schaffen. Der Stadtrat stimmt dagegen, weil ihm die Nachteile zu groß scheinen.

Mehrere Fliegen wollten die Grünen mit einem Antrag zum Thema Grundstücksverkauf mit einer Klappe schlagen. Die Fraktion hatte gefordert, dass städtische Grundstücke für Wohnen und Gewerbe nur noch in Erbpacht vergeben werden. Damit könne einerseits mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, andererseits sichere die Stadt ihr Eigentum und erhalte durch die Erbbauzinsen kontinuierlich Einnahmen. Eine Win-win-Situation also für Häuslebauer und Kommune…“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Bayern: „…Mieterinnen und Mieter in Bayern müssen immer mehr für ihre Wohnungen bezahlen. Binnen eines Jahres ist die durchschnittliche Miete für Bestandswohnungen bei Neuvermietung um fünf Prozent gestiegen, wie der Immobilienverband Deutschland mitteilte. Im Herbst 2024 ermittelte Marktforscher Stephan Kippes für den Verband einen Durchschnittspreis von 12,70 Euro pro Quadratmeter.

Im ohnehin schon teuren München geht es sogar noch schneller nach oben: Hier legten die Mieten binnen Jahresfrist bei Bestandswohnungen um 8,7 Prozent auf 21,20 Euro pro Quadratmeter zu.

Während der Kaufmarkt für Immobilien derzeit noch eher verhalten sei, gebe es bei den Mieten – insbesondere in den Groß- und Mittelstädten – sehr viel mehr Nachfrage als Angebot, sagte Kippes. “Ein wesentlicher Treiber dafür ist, dass viele Interessenten aufgrund der gestiegenen Zinsen den Erwerb von Eigentum nicht realisieren können und daher auf Mietwohnungen ausweichen…”

Quelle und Volltext: br.de

VGH Bayern, Beschluss vom 10.07.2024 – 2 ZB 22.1742

1. Eine Veränderungssperre, für die kein Sicherungsbedürfnis besteht, kann mangels Erforderlichkeit keinen Bestand haben. Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre insbesondere dann, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der rechtliche Mangel schlechterdings nicht behebbar ist.

2. Allein der Umstand, dass die Gemeinde das im Eigentum eines Dritten stehendes Grundstück überplant, obwohl dieser hierzu sein Einverständnis nicht erteilt hat, führt nicht zu einem schlechterdings nicht behebbaren Mangel.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Die meisten Hausbesitzer müssen sich in den nächsten Wochen und Monaten auf eine höhere Grundsteuer im Jahr 2025 einstellen. Die Finanzbehörden haben bereits erste Bescheide abgeschickt mit teilweise gravierenden Erhöhungen.

Für viele Kommunen ist die Grundsteuer B, die viele Privatpersonen für ihr Eigentum bezahlen müssen, eine wichtige Einnahmequelle. Gleichzeitig sorgt sie bei vielen Hausbesitzern für Angst und Unruhe. In einigen Fällen könnte sich die Steuer nämlich verzehnfachen….“

Quelle und Volltext: focus.de

1. Der Vermieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution abzurechnen und die Kaution, sofern keine aufrechenbaren Gegenansprüche vorliegen, an den Mieter zurückzuzahlen. Zudem hat er die angefallenen Zinsen, die durch Spareinlagen der Kaution angefallen sind, an den Mieter auszuzahlen.

2. Die Rückgabeverpflichtung des Mieters beinhaltet auch die Räumung der Mietsache von den Gegenständen, die dem Mieter gehören. Nicht verpflichtet ist der Mieter, die Wohnung von Gegenständen zu räumen, die dem Vermieter gehören und dem Mieter lediglich für die Mietdauer zum Gebrauch mit überlassen worden sind.

3. Der Vermieter muss nach der allgemeinen Beweislastregel den Beweis führen, dass zurückgelassene Gegenstände durch den Mieter im Eigentum des Mieters stehen und er zur Räumung dieser Gegenstände verpflichtet ist.

4. Eine starre Endrenovierungsklausel in den AGB ist unwirksam.

5. Entfernt der Mieter drei Bahnen Tapete, um von ihm verursachten Schimmel zu bekämpfen, so hat der Vermieter nur Anspruch darauf, dass diese drei Bahnen ersetzt werden, und nicht, dass das gesamte Zimmer neu tapeziert wird.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Die Vermietung eines Hauses kann eine lukrative Entscheidung sein, die jedoch sorgfältige Überlegungen erfordert.

Die Hausvermietung bietet stetige Mieteinkünfte und die Möglichkeit, den Wert der Mietimmobilie über die Zeit zu steigern. Als Hausvermieter profitieren Sie von der Mietrendite, die sich aus den Mieteinkünften abzüglich der Kosten für die Immobilie ergibt. Erstens generieren Sie durch die Mieteinnahmen ein stetiges monatliches Einkommen. Dieses Einkommen kann dazu beitragen, die Hypothek oder andere laufende Kosten zu decken. Zweitens kann ein Haus im Laufe der Zeit an Wert gewinnen, was zu einem langfristigen finanziellen Gewinn führt. Die Vermietung ermöglicht es Ihnen, das Eigentum zu behalten, während Sie gleichzeitig ein passives Einkommen daraus ziehen….“

Quelle und Volltext: schwaebische.de

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