Deutschland: „…Drei Prozent der Häuser in Deutschland stehen unter Denkmalschutz. Allein in Berlin genießen zudem über 70 Viertel Milieuschutz, um städtebauliche Eigenart und soziale Zusammensetzung zu erhalten. Für Eigentümer bringt dies bei der Montage von Solarkollektoren Einschränkungen mit sich. Doch die Spielräume wurden erweitert.
Sanierungen und Umbauten sind bei Häusern unter Denkmal- oder Milieuschutz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei Solarprojekten haben die Bundesländer ihre Vorschriften in den letzten zwei Jahren gelockert, um die Nutzung erneuerbarer Energien flächendeckend zu ermöglichen. In der Regel geben sie grünes Licht, wenn die Photovoltaik- oder Solaranlage den Gestaltungsrichtlinien entspricht. Meist geht es darum, dass sich die Anlage der Dachfläche unterordnet und als geschlossene Fläche montiert wird, damit sie das Gesamtbild des Hauses nicht stört….“
Quelle und Volltext: bauen.com