Deutschland: „…Laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 1. Oktober 2025 soll das Bauproduktengesetz (BauPG) überarbeitet werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (21/1904)) vorgelegt.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, nationale Regelungen an die neue EU-Verordnung anzupassen, die die bisherige Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 schrittweise ablöst. Dabei müssen insbesondere Verweise im Bauproduktengesetz auf die alte Verordnung angepasst oder aufgehoben werden. Zudem sind Folgeänderungen in weiteren Rechtsvorschriften erforderlich – insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, ergänzender Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Strafvorschriften….“
Quelle und Volltext: baulinks.de