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Berücksichtigung
1. Die Frage, ob ein Architektenvertrag zu Stande gekommen ist, ist nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Auslegungskriterien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die bei der Ermittlung eines gemeinsamen übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willens von Bedeutung sind, zu beantworten. 2. Eine vergütungspflichtige Beauftragung ergibt sich nicht allein aus dem Tätigwerden eines Architekten. Die Vorschriften der HOAI sind als reines […]
Fürstenfeldbruck: „…Zuletzt war beklagt worden, dass es mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums nur sehr zäh vorangeht. Jetzt hat die kreisweite Wohnbaugesellschaft ein neues konkretes Projekt vor Augen – es ist ihr zweites. Die Stadt Fürstenfeldbruck hat sich entschieden, auf ihrem Grundstück an der Waldfriedhofstraße 1 ein Wohngebäude mit rund zehn gemeindlichen Mietwohnungen zu errichten. Die […]
1. Für einen die Sperrwirkung einer Spezialregelung auslösenden Vorrang reicht die Existenz einer anderweitigen Befugnisnorm im besonderen Sicherheitsrecht aus. 2. Eine Nutzungsänderung ist − auch ohne bauliche Maßnahmen − dem Errichten eines Gebäudes gleichzustellen, da die Anforderungen an die Erreichbarkeit bei Gefahr von Schadensfällen z. B. Brandgefahr und Rettungsprobleme sich an der jeweiligen Nutzung unter […]
1. Bei der Bestimmung der Schadenshöhe wegen fehlerhafter Baukostenermittlung ist ein Vergleich der Vermögenslagen des Auftraggebers mit bzw. ohne den haftungsbegründenden Fehler des Architekten unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung vorzunehmen. 2. In der Architektenhaftung besteht keine Vermutung beratungsgerechten Verhaltens. Bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Baukostenermittlung des Architekten muss der Auftraggeber neben der Pflichtwidrigkeit […]
Meitingen: „…Die Bebauung des Areals in der Werner-von-Siemens-Straße geht weiter. Was Meitingens Bürgermeister Michael Higl noch vor wenigen Monaten nur vorsichtig optimistisch zu hoffen wagte, wurde nun in der Aufsichtsratssitzung der Wohnungsbau GmbH beschlossen: Auch die zwei Wohnblöcke, die später die Hausnummern 5 und 5a tragen sollen, werden gebaut. Thomas Braunmiller, Geschäftsführer der Wohnungsbau GmbH, […]
„…Die Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Höhe über der Geländeoberfläche von 1,13 m und einer dem Nachbargrundstück zugewandten Außenfläche von 0,546 m x 0,753 m entfaltet keine gebäudegleiche Wirkung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 NBauO und braucht daher keinen Grenzabstand zu halten; dies gilt auch unter Berücksichtigung der mit der Anlage verbundenen Geräuschimmissionen….“ […]