Augsburg: „…Grundsätzlich sind folgende Punkte für die Einhaltung der Maß- und Ebenheitstoleranzen in der Planung und Ausführung von Trockenbauarbeiten zu beachten:
- Trockenbauweise hergestellte Bauteile sind nur dann ohne Berücksichtigung von Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Strahlenschutz ausführbar, wenn NICHTS anderes beschrieben wird.
- Wie in VOB Teil C (Putz- und Stuckarbeiten) in Absatz 3 ff, ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 3, beschrieben wird, hat der Auftragnehmer bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere dann anzumelden, wenn z.B. größere Unebenheiten als nach DIN 18202 zulässig, vorhanden sind. Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen sind nur in den Grenzen der DIN 18201 bzw. 18202 zulässig. Dies gilt auch bei durch Streiflicht sichtbar werdenden Unebenheiten. Ebenso hat der Auftraggeber Bedenken anzumelden bei fehlenden Höhenbezugspunkten (je Geschoss), bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrunds sowie bei einer zu hohen Baufeuchte.
- Bei der Montage von Trockenbauplatten, bzw. Gipskartonbauplatten ist auf eine fluchtrechte, in der vorgegebenen Bezugsachse montierte Herstellung zu achten.
- Bewegungsfugen des Bauwerks müssen grundsätzlich auch bei Trockenbauweise an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, meint, lassen Sie doch einen Fachmann drüber schauen. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.