Deutschland: „…Der Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente an den Baukörper im Fußpunktbereich, zählt zu den zentralen Schnittstellen der Gebäudehülle. Dies gilt insbesondere, wenn dieser im Einzugsbereich einer Bauwerksabdichtung bei erdberührten Bauteilen liegt.
Neben Qualitäts- und Leistungsanforderungen, etwa an Luft- und Schlagregendichtheit, Windwiderstandsfähigkeit sowie Schall- und Wärmeschutz, stehen zunehmend gestalterische Aspekte im Fokus. Nutzer und Architekten erwarten formschöne, möglichst barrierefreie Übergänge mit großen Glasflächen, schlanken Rahmenprofilen und verdeckt geführtem Sonnenschutz. Zudem wird Barrierefreiheit durch Vorgaben der Landesbauordnungen oder im Zusammenhang mit Fördermitteln häufig verbindlich gefordert.
Aufgrund der Beteiligung mehrerer Gewerke kommt es hier immer wieder zu Konflikten und Diskussionen bei den Bauvorhaben. Für diese kritische Gewerke-Schnittstelle hat das Institut für Fenstertechnik (ift Rosenheim) gemeinsam mit Branchenverbänden das Merkblatt MO-05/1 “Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Anforderungen an die Planung und Ausführung” erstellt….“
Quelle und Volltext: bauletter.de