Deutschland: „…Der Begriff »Industrieboden« stellt einen Sammelbegriff für befahrbare Betonplatten dar, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Industriezweige angepasste Eigenschaften aufweisen müssen. Aus diesem Grund müssen sowohl die Baustoffe besondere Anforderungen erfüllen als auch die Verarbeiter und im Besonderen die Planer besondere Erfahrungen mit der Herstellung von Industrieböden besitzen.
In diesem Artikel soll nur auf einige, wenige Punkte eingegangen werden, die im Rahmen der Planung häufig nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden und die aus diesem Grund häufig die Ursache für Rechtsstreitigkeiten darstellen. Bei den hier dargestellten Beispielen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Optik (Holzeinschlüsse und zersetzliche, eisenhaltige Gesteinskörner) sowie aus Industrieböden herausstehende Stahlfasern….“
Quelle und Volltext: bausv.online