Deutschland: „….Der Gebäudetyp E verspricht einen Paradigmenwechsel hin zu mehr leistungsorientierter Innovation in der Bauplanung – weg von bisherigen Normen. Hierfür hat der Gesetzgeber Spielräume geschaffen, die sich jedoch nur mit modellbasierten, digitalen Prozessen effizient, rechtssicher sowie ökologisch und ökonomisch nachhaltig nutzen lassen. Der Building Information Modeling-Ansatz sowie digitale Zwillinge ermöglichen es, die Potenziale des Gebäudetyp E zu heben.
Bereits seit vielen Jahren leidet die Bauwirtschaft unter Kostendruck und Überregulierungen. Der Gebäudetyp E, setzt genau dort an – als ein Planungsansatz für vereinfachtes, suffizienteres Bauen. Begonnen hat diese Wendung mit dem „Recht auf Abweichung” (§ 63 BayBO) 2023 in Bayern und schaffte nun den Sprung auf die Bundesebene. Das Bundeskabinett beschloss am 6. November 2024 den Gesetzesentwurf zur zivilrechtlichen Umsetzung des Gebäudetyp-E-Modells im Bauvertragsrecht….“
Quelle und Volltext: baulinks.de