„…Schimmel, Wasserschaden oder Baulärm in der Mietwohnung sind nicht nur ärgerlich, sondern beeinträchtigen auch die Wohnqualität. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man deshalb die Miete mindern.
Es gibt wohl kaum etwas Unangenehmeres, als eine Mietwohnung, die mit Schimmel befallen oder von einem Wasserschaden betroffen ist. Auch Baulärm kann die Wohnqualität stark verschlechtern. Viele Mieter fragen sich in solchen Fällen, ob sie berechtigt sind, die Miete zu mindern, um die Beeinträchtigungen auszugleichen. Doch die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de