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Holzmann-Bauberatung

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Schwarzbau ist nicht mangelhaft!

Bauherrn

OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2021 – 6 U 1716/21

1. Für jeden durchschnittlichen Bauherrn liegt es auf der Hand, dass der vollständige Abriss eines Bestandsgebäudes und die Neuerrichtung eines Ferienhauses einer Baugenehmigung bedarf.

2. Auf Umstände, die denen der Auftraggeber Kenntnis hat oder haben muss, braucht der Auftragnehmer vor Vertragsschluss nicht hinzuweisen.

3. Sind sich die Parteien eines Bauvertrags ausdrücklich darüber einig, dass das Bauwerk unter Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben errichtet wird, scheiden Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer aus, wenn der Auftraggeber das Risiko des Schwarzbaus bewusst übernommen hat.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

1. Die Baurechtsbehörde kann einen Bauantrag nach § 54 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW nur aufgrund formaler, nicht aber aufgrund materieller Mängel zurückweisen. Zur Zurückweisung gehört die Subsumtion, ob es sich bei einem Mangel um eine Unvollständigkeit oder einen Formmangel handelt.*)

2. Wegen unterschiedlichen Rechtsfolgen von formellen und materiellen Mängeln ist es für den Bauherrn hilfreich, wenn die Baurechtsbehörde bereits in ihrem Hinweisschreiben zwischen diesen beiden Mängelarten unterscheidet.*)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Kranzberg: „…Das große Holzgebäude mit dem Innenhof sticht sofort ins Auge, wenn man durch Kranzberg fährt. Nach vielen Stunden Diskussionen, etlichen Gemeinderatssitzungen, einer Menge Arbeit und auch Kosten, aber auch nach sehr viel Vorfreude ist das Kranzberger Mehrgenerationenhaus nun bereit für seine ersten Bewohner.

Anlässlich der bevorstehenden Schlüsselübergaben nutzten am Dienstag die Bürgermeister der ILE-Ampertal-Gemeinden die Gelegenheit, um sich vom Bauherrn, Kranzbergs Bürgermeister Hermann Hammerl, das fertige Projekt zeigen zu lassen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Wolfratshausen: „…Der Abriss des ehemaligen Isar-Kaufhauses und der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Untermarkt in der Wolfratshauser Altstadt war gespickt mit Rechtsstreitigkeiten und bösen Überraschungen für den Bauherrn. Inzwischen nimmt das Gebäude – Ankermieter wird die Drogeriemarktkette Müller – konkrete Formen an. Voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres sei die Immobilie bezugsfertig, sagte Projektleiter Frank Maiberger in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats. Das Gremium bewilligte mit 9:0 Stimmen eine von der Untermarkt 7-11 GmbH beantragte Nutzungsänderung: Aus bislang sechs geplanten Wohnungen im zweiten beziehungsweise im dritten Obergeschoss werden zwei Arztpraxen. Somit reduziert sich die Zahl der Wohnungen um die Hälfte auf sechs….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Biberbach: „…Biberbachs Gemeinderat befasst sich mit umstrittenen Bauvorhaben. Im Ortsteil Markt hatte ein Hausbesitzer eine böse Überraschung erlebt.

Böse Überraschung für einen Hausbesitzer im Biberbacher Ortsteil Markt: Das Landratsamt Augsburg hatte ihm mitgeteilt, dass er anstelle des alten Hauses, das dort seit Langem stand, kein neues Gebäude errichten könne. Das Haus habe sich nämlich im Außenbereich befunden. Diese Nachricht kam für die Gemeinde ebenso überraschend wie für den Bauherrn….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Augsburg: „…Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu erhalten, ist mit hohen Auflagen verbunden. An der alten Mälzerei in Schwabmünchen zeigt sich, was das mit sich bringt.

Am Erhalt der alten Mälzerei haben sich schon viele versucht. Markant thront das Gebäude in Backsteinoptik am Ortseingang von Schwabmünchen. Doch den meisten Bauherrn war die Renovierung zu heikel – zu aufwendig die Planungen, zu hoch das Risiko. “Im Denkmalschutz weiß man nie, was einen erwartet”, sagt Matthias M. Trotzdem hat er es gewagt. 2019 kaufte ein Firmenkonsortium aus Norddeutschland, dem er angehört, die Anlage samt Baugenehmigung….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

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