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Bauabnahme
Bauherrn
„…Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird. In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin […]
1. Eine Terrasse ist eine außerhalb geschlossener Räume liegende Fläche, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur mit einer geringen Höhedifferenz unmittelbar zugänglich ist und ein freies Sitzen ermöglicht. 2. Terrassen haben wegen gebäudegleicher Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA regelmäßig Abstandsflächen einzuhalten, wenn sie eine Höhe von mehr als 1 m […]
Günzburg: „…Neben einem Konzept zur Wohnraumerschließung beschäftigte sich der Rat mit Mehrausgaben. Bezüglich Sicherheit traf das Gremium zukunftsweisende Entscheidungen. Erklärtes Ziel vieler Gemeinden ist es, Wohnbauflächen im Dorf zu schaffen, anstatt Neubaugebiete auf der grünen Wiese auszuweisen. In Großkötz könnte dies gelingen, wenn das leerstehende landwirtschaftliche Anwesen an der Ecke Günzburger Straße/ Ulmer Straße abgerissen […]
1. Der Auftraggeber entscheidet darüber, welche Materialien er in welcher Ausführung in sein Bauwerk einbringen lassen möchte. Für ihn kann die Vorstellung eines besseren Wohngefühls, eines besseren Schutzes der Gesundheit und einer besseren Erhaltung der Bausubstanz maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen bestimmte Materialien oder Zusammensetzungen sein. 2. Ein Putz aus reinem Kalk oder […]
OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2021 – 6 U 1716/21 1. Für jeden durchschnittlichen Bauherrn liegt es auf der Hand, dass der vollständige Abriss eines Bestandsgebäudes und die Neuerrichtung eines Ferienhauses einer Baugenehmigung bedarf. 2. Auf Umstände, die denen der Auftraggeber Kenntnis hat oder haben muss, braucht der Auftragnehmer vor Vertragsschluss nicht hinzuweisen. 3. Sind sich […]
1. Die Baurechtsbehörde kann einen Bauantrag nach § 54 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW nur aufgrund formaler, nicht aber aufgrund materieller Mängel zurückweisen. Zur Zurückweisung gehört die Subsumtion, ob es sich bei einem Mangel um eine Unvollständigkeit oder einen Formmangel handelt.*) 2. Wegen unterschiedlichen Rechtsfolgen von formellen und materiellen Mängeln ist es für den Bauherrn […]