Augsburg: „…In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen.
Für solch eine betreute Bauabnahme durch einen Bausachverständigen ist es allerdings unabdingbar, dass der entsprechend beauftragte Baufachmann auch einen umfassenden Wissensstand zur abzunehmenden Leistung besitzt. Dies ist naturgemäß nur dann gewährleistet, wenn der Baugutachter auch die dafür nötige fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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