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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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Handwerker verurteilt: Wie oft wird auf Baustellen gepfuscht?

Bauherrn

Dillingen: „…Ein Maler, der ein Haus in Wertingen fachlich ungenügend gedämmt hat, muss knapp 20.000 Euro zahlen. Wie Bauherrn seriöse Handwerker erkennen.

Es ist ein Rechtsstreit, der sich seit einigen Jahren zieht. Ein Maler aus dem Landkreis Dillingen ist von einer Familie aus Wertingen dazu beauftragt worden, deren Haus mit einem Vollwärmeschutz zu dämmen. Das alte Gebäude hatte die Familie gekauft und geplant, dieses über ein KfW-Förderprogramm zu sanieren. Was der Handwerker leistete, war jedoch nicht das, was sich die Auftraggeber erhofft hatten: Die Arbeiten des Malers seien einem KfW-Berater zufolge fachtechnisch ungenügend gewesen, so der Kläger. Der Fall landete schließlich vor dem Augsburger Landgericht. Der Streitwert: 20.000 Euro….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird.

In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen.

Für solch eine betreute Bauabnahme durch einen Bausachverständigen ist es allerdings unabdingbar, dass der entsprechend beauftragte Baufachmann auch einen umfassenden Wissensstand zur abzunehmenden Leistung besitzt. Dies ist naturgemäß nur dann gewährleistet, wenn der Baugutachter auch die dafür nötige fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

„…Der Bauherren-Schutzbund setzt sich für eine grundlegende Reform des Bauträgervertragsrechts ein. Beim Kauf von Wohnimmobilien vom Bauträger seien Verbraucher nur unzureichend geschützt.

Anlässlich des Internationalen Verbrauchertages am 15. März fordert der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine grundlegende Reform des Bauträgervertragsrechts. Der Verbraucherschutz beim Kauf von Wohnimmobilien vom Bauträger sei unzureichend – mit teils gravierenden Folgen für die Käufer. Eine neue Bundesregierung müsse daher dringend handeln und den Schutz der Verbraucher bei verschleppten Bauträgergeschäften deutlich verbessern.

„Wer heute eine Immobilie vom Bauträger kauft, geht enorme finanzielle Risiken ein ohne ausreichende rechtliche Absicherung“, kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Hintergrund ist die besonderen Vertragsgestaltung: Beim Bauträgervertrag kaufen Verbraucher Haus oder Wohnung inklusive Grundstück direkt vom Bauträger, Bau und Grundstückskauf sind in einem Vertrag gebündelt. Beim privaten Hausbau auf eigenem Grundstück gehört das Grundstück dem Bauherrn, der selbst ein Bauunternehmen beauftragt. Dabei gilt ein besserer Verbraucherschutz, etwa mit Rücktrittsrechten bei Insolvenz. Diese fehlen beim Bauträgervertrag weitgehend….“

Quelle und Volltext: haustec.de

1. Eine Terrasse ist eine außerhalb geschlossener Räume liegende Fläche, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur mit einer geringen Höhedifferenz unmittelbar zugänglich ist und ein freies Sitzen ermöglicht.

2. Terrassen haben wegen gebäudegleicher Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA regelmäßig Abstandsflächen einzuhalten, wenn sie eine Höhe von mehr als 1 m aufweisen.

3. Die Baubehörden sind regelmäßig gehalten, den vollständigen Abriss einer insgesamt formell und materiell baurechtswidrigen baulichen Anlage anzuordnen, sofern diese weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Günzburg: „…Neben einem Konzept zur Wohnraumerschließung beschäftigte sich der Rat mit Mehrausgaben. Bezüglich Sicherheit traf das Gremium zukunftsweisende Entscheidungen.

Erklärtes Ziel vieler Gemeinden ist es, Wohnbauflächen im Dorf zu schaffen, anstatt Neubaugebiete auf der grünen Wiese auszuweisen. In Großkötz könnte dies gelingen, wenn das leerstehende landwirtschaftliche Anwesen an der Ecke Günzburger Straße/ Ulmer Straße abgerissen wird und damit Grund für fünf Einfamilienhäuser und zwei Doppelhäuser freiwerden würde. Noch stehen der Bauernhof und seine Nebengebäude, doch Architekt Eugen Riedler aus Augsburg macht sich im Auftrag des Eigentümers bereits an die Ausgestaltung des Bebauungsplans. Er ist sich mit dem Gemeinderat Kötz einig, dass der Bebauungsplan „Beim Ziegelstadel“ sinnig sein, in die Zeit passen und keine Freistellungen nach sich ziehen sollte. Riedlers Devise lautete: „Ortsplanerisch Wichtiges autoritär regeln, Freiheit für die Bauherrn beim Rest….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

1. Der Auftraggeber entscheidet darüber, welche Materialien er in welcher Ausführung in sein Bauwerk einbringen lassen möchte. Für ihn kann die Vorstellung eines besseren Wohngefühls, eines besseren Schutzes der Gesundheit und einer besseren Erhaltung der Bausubstanz maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen bestimmte Materialien oder Zusammensetzungen sein.

2. Ein Putz aus reinem Kalk oder mit einem hohen Kalkanteil wird zumindest bei Personen, denen eine besonders ökologische Bauweise wichtig ist, als höherwertig angesehen.

3. Das Interesse des Auftraggebers, einen Putz zu erhalten, der jedenfalls nach seinen Vorstellungen für den Zustand des neugebauten Wohnhauses und für die Gesundheit der darin lebenden Bewohner dauerhaft von positiver Wirkung ist, ist – unabhängig von der Frage, ob der Auftragnehmer diese Einschätzung teilt – ein berechtigtes Interesse, das auch hohe Kosten der Nachbesserung rechtfertigt.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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