Augsburg: „…Bauverträge werden in aller Regel für Neubaumaßnahmen, Umbauten, Renovierungen, Sanierungen oder auch umfangreich kleineren Einzelleistungen geschlossen.
Im Gegensatz zum Bauvertrag ist der Erwerb eines Fertighauses beispielsweise oftmals mit einem Kaufvertrag verbunden. Hierbei bestellen Sie als Auftraggeber nicht die einzelnen Gewerke, sondern Sie kaufen, wenn man so will, ein Stück Haus. Im Grunde nichts anderes als wenn Sie ein Auto kaufen, nur dass beim Erwerb von Immobilien nicht nur etwas strengere Anforderungen gelten, sondern auch eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da Kaufverträge oftmals äußerst unzureichend Einzelleistungen beschreiben, ist hier ganz besonders ein Auge aufs Detail zu werfen und exakt zu prüfen, was Sie am Ende laut den Vertragsunterlagen wirklich kaufen wollen.
Die Baubeschreibungen sollte die detaillierte Beschreibung eines zu errichtenden Gebäudes sein, sie ist damit oftmals Grundlage für eine Kreditbewilligung und ein Bestandteil des Bauvertrages oder auch eines Kaufvertrages…”
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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