Nürnberg: „…Langsam kommt der Frühling nach Deutschland und damit auch viel Arbeit für Gartenbesitzer. Der Bau einer neuen Terrasse oder eines Gartenhäuschens kann schnell teuer werden. Doch das ausgegebene Geld lässt sich zum Teil wieder reinholen – und zwar über die Steuererklärung. Wir erklären, wie das funktioniert.
Gartenarbeit kann viel Zeit kosten. Gießen, düngen und dann noch den Rasen mähen oder die Hecke schneiden oder gleich ein neues Hochbeet bauen – so manch einer verbringt am Wochenende viele Stunden im Garten. Hinzu kommen noch die Kosten für Pflanzen und Material. Geld und Mühen lassen sich jedoch zum Teil von der Steuer absetzen. Wir verraten, wie das geht.
Der Garten muss zu einem Haus oder einer Wohnung gehören, in der Sie selbst wohnen. Auch Ferienhäuser, Schrebergärten oder Zweitwohnsitze in Europa werden laut Finanzministerium begünstigt, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Sind Sie nur Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses, so können Sie die Kosten nicht als Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, sondern als Werbungskosten….“
Quelle und Volltext: nordbayern.de