„….Barrierefreiheit fängt schon vor der Haustür an! Sind Wege, Zufahrt, Hauseingang und Terrasse ohne Stolperfallen gestaltet, können Haus und Grundstück lange ohne Einschränkungen genutzt werden. Bei der barrierefreien Gestaltung des Grundstücks greift die KfW Eigentümern finanziell mit einer Förderung unter die Arme. Zur Verfügung steht ein zinsgünstiger Förderkredit.
Um den Förderkredit nutzen zu können, muss die Förderung unbedingt vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Darüber hinaus sind technische Mindestanforderungen einzuhalten. Beantragt werden kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de