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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
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Dämmung verursacht keinen Schimmel – Mythos atmende Wände

Altbau

„…Ich will doch keinen Schimmel im Haus – so lautet die weit verbreitete Meinung unter Altbau-Eigentümern zum Thema Dämmung. Zahlreiche schlechte Erfahrungsberichte stützen die Bedenken, so dass am Ende lieber doch keine Dämmung ans Haus kommt. Dabei hilft eine Dämmung sogar dabei, Schimmel zu vermeiden und hält noch dazu die Wärme im Haus, wenn sie nach allen Regeln des Handwerks angebracht worden ist, erklärt Energieberater Andreas Skrypietz von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Oft ist es nämlich nicht die Dämmung, sondern Pfusch am Bau, der Schimmel im Haus oder in der Wohnung begünstigt.

Mit verantwortlich für den Schimmel-Irrtum ist der Mythos der atmenden Wände. Kann eine Dämmung die “Wandatmung” behindern? Das fragen sich viele Eigentümer! Doch Wände können nicht atmen. Der Luftaustausch durch eine massive Mauer ist gegenüber der üblichen Fensterlüftung zu vernachlässigen, vielmehr findet in vielen Altbauten eine ungewollte Lüftung durch Ritzen und Spalten zum Beispiel undichter Fenster statt….“

Quelle und Volltext: energie-fachberater.de

„…Wer heute ein neues Eigenheim bauen möchte, ist mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert: Ein freies und bezahlbares Grundstück zu finden, kommt in vielen Regionen Deutschlands einem Lotteriegewinn gleich. Zudem sind die Baukosten stark gestiegen.

Nicht nur für junge Familien kann es daher eine smarte Idee sein, sich im Bestand umzusehen. Altbauten mit Sanierungsbedarf lassen sich oft günstiger kaufen. Mit Fördermitteln für ältere Immobilien und einer gezielten energetischen Modernisierung kann dieser Weg nicht nur schneller ins neue Zuhause führen, sondern auch zu klar kalkulierbaren Kosten….“

Quelle und Volltext: bauen.com

AG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2024 – 30 C 90/23

“…Feuchtigkeit in einem Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses ist in der Regel kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt….”

Quelle und Volltext: ibr-online.de

(16.11.2024 – 17.11.2024)

Stuttgart: „…Die IMMOBILIEN MESSE Stuttgart ist eine Wohnimmobilien-Messe für die Region. Zahlreiche Bauträger, Projektentwickler, Makler, Massivhaushersteller, Banken und Finanzdienstleister präsentieren sich auf der IMMOBILIENMESSE Stuttgart mit ihren Angeboten und Dienstleistungen rund um die Themen Neubau, Altbau, Anbau, Umbau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung. Die Aussteller beantworten auf der Baumesse sämtliche Fragen rund um den Immobilienkauf und -verkauf und informieren die Besucher persönlich und umfassend über die entsprechenden Finazierungsmöglichkeiten. Ein attraktives Rahmenprogramm mit zahlreichen Vorträgen von Experten zu fast allen Facetten des Immobilienkaufs, macht die IMMOBILIEN MESSE Stuttgart darüber hinaus attraktiv für Bauherren, Immobilieninteressierte und Immobilienbesitzer….“

Quelle und Volltext: messen.de

Rosenheim: „…Vertrieb und Auftragsabwicklung sind bei der Fenstersanierung kleinteiliger und fachlich komplexer als beim Neubau. Der „Rosenheimer Online-Dialog” (ROD) am 27. November 2024 zeigt die relevantesten Punkte auf und gibt Fensterherstellern und dem Fachhandel wertvolle Praxistipps zu gesetzlichen Anforderungen, Nachhaltigkeit und Klimaresilienz, zur konstruktiven Umsetzung, zur Beantragung staatlicher Fördermittel sowie zu Demontagerisiken.

Neben der energetischen Optimierung durch neue Fenster müssen Aspekte wie Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit sowie der Schutz vor berücksichtigt werden. Daher muss ein Fensterhersteller, der im Bereich der Modernisierung erfolgreich sein will, Kompetenz in folgenden Bereichen zeigen:

  • Minimierung der Energieverluste über Bauteile
  • Lüftung
  • Nutzung solarer Zugewinne
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Resilienz gegenüber Hochwasser, Stürmen, Hagel und Hitze
  • niedriger Energieeinsatz bei Herstellung, Wartung und Betrieb
  • wiederverwendbare (recycelbare) Materialien

Quelle und Volltext: baulinks.de

„…Stille ist im hektischen Alltag oft Luxus. Vor allem Altbau-Bewohner können davon auch in den eigenen vier Wänden ein Lied singen: Von Schallschutz keine Spur. Doch mit der Lärmbelastung durch Trittschall und Luftschall muss und sollte sich niemand abfinden – denn Lärm macht krank. So kann zum Beispiel eine abgehängte Decke den Schallschutz eines Altbaus erheblich verbessern.

Ob spielende Kinder, Musik von den Nachbarn oder Laufgeräusche – oft lassen Decken im Altbau Geräusche ungebremst durch. Da fällt es den Bewohnern leicht, zugunsten des Schallschutzes auf etwas Raumhöhe zu verzichten. Durch eine abgehängte Decke erhalten sie für ein paar Zentimeter Raumhöhe weniger ein dickes Plus beim Wohnkomfort….“

Quelle und Volltext: energie-fachberter.de

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