Weißenhorn: „…In Weißenhorn treten zwei überarbeitete Satzungen in Kraft. Unklar ist allerdings, wie die Stadt konsequent überprüfen kann, ob diese auch eingehalten werden.
Zum 1. Oktober treten in Weißenhorn zwei neue Satzungen in Kraft. Eine betrifft die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und deren Ablösung (Stellplatzsatzung), die andere die Gestaltung von unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und die Begrünung von Gebäudedächern (Gartenflächen- und Gebäudebegrünungssatzung). Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien sind die Änderungen, die mit den Novellierungen wirksam werden….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de