Friedberg: „…In der vorherigen Sitzung war die Gemeindeverwaltung noch davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan aufgehoben werden müsse, um eine gleichbehandelte Entscheidung über mehrere Anfragen zu Änderungen im Gebiet zu ermöglichen. Doch die Gesetzesänderung schafft nun neue Möglichkeiten.
Das neue Baugesetz erlaubt es Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030, unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden baurechtlichen Vorschriften abzuweichen – ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Voraussetzung ist, dass es sich um Wohnbauprojekte handelt und die Gemeinde zustimmt….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de