Deutschland: „…Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz veröffentlicht eine Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem neuen Referentenentwurf sollen die EU-Richtlinie 2023/2668 sowie die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) bis zum 21. Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu muss die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geändert werden.
Änderung der Gefahrstoffverordnung
- Der ausführende Betrieb muss in seiner Anzeige an die zuständige Behörde erweiterte Angaben machen.
- Der ausführende Betrieb muss sich „Abbrucharbeiten” behördlich genehmigen lassen. So muss dieser im Rahmen einer sechs Jahre gültigen, unternehmensbezogenen Anzeige eine behördliche Genehmigung einholen, wenn Abbrucharbeiten mit geringem oder mittlerem Asbest-Risiko durchführt werden….“
Quelle und Volltext: baulinks.de