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Holzmann-Bauberatung

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Neue Grundsteuer: 152 bayerische Kommunen erhöhen den Hebesatz

Änderung

Bayern: „…Anfang des Jahres trat die umfangreiche Grundsteuerreform in Kraft. Bundes- und Landespolitik appellierten an die Kommunen, die Reform so umsetzen, dass ihre Einnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben. Vielfach wurde diskutiert, ob Städte und Gemeinden die Reform ausnutzen könnten, um verdeckt Haushaltslücken zu füllen.

Jetzt hat das Statistische Landesamt Bayern erste Informationen zu den neuen Grundsteuerhebesätzen veröffentlicht. Die Daten sind noch vorläufig – es ist möglich, dass einzelne Kommunen den Satz nochmals ändern. Nach aktuellem Stand haben 508 der 2.056 Städte, Gemeinden und Märkte in Bayern ihre Hebesätze der Grundsteuer B (baulich genutzte Grundstücke) nicht verändert. 152 Kommunen haben erhöht, in allen anderen Kommunen ist der Hebesatz gesunken…“

Quelle und Volltext: br.de

OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2023 – 2 U 90/22

1. Eine den Anspruch auf Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B begründende Änderung des Bauentwurfs oder andere (vergleichbare) Anordnung des Auftraggebers kann auch den Baugrund betreffen.

2. Der mit Spezialtiefbauarbeiten beauftragte Bauunternehmer muss darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass seine Vertragsleistungen durch eine abweichende Beschaffenheit der Bodenschichten von dem vom Besteller mitgeteilten Baugrundmodell erheblich erschwert wurden. Insoweit muss er konkrete Abweichungen vortragen.

3. Ein Fachunternehmen, welches im Rahmen der ihm eingeräumten Ausführungsfreiheit ein zur Erreichung des Werkerfolgs geeignetes technologisches Verfahren in eigener Verantwortung auswählen muss, kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Baugrundgutachter des Bestellers nach der ausführlichen Mitteilung der Daten zum Baugrundmodell ein technologisches Verfahren “eingeschränkt empfiehlt”, das sich nachträglich als objektiv ungeeignet erweist und deswegen einen erheblichen Mehraufwand zur Leistungserbringung notwendig macht.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Deutschland: „…Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz veröffentlicht eine Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem neuen Referentenentwurf sollen die EU-Richtlinie 2023/2668 sowie die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) bis zum 21. Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu muss die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geändert werden.

Änderung der Gefahrstoffverordnung

  1. Der ausführende Betrieb muss in seiner Anzeige an die zuständige Behörde erweiterte Angaben machen.
  2. Der ausführende Betrieb muss sich „Abbrucharbeiten” behördlich genehmigen lassen. So muss dieser im Rahmen einer sechs Jahre gültigen, unternehmensbezogenen Anzeige eine behördliche Genehmigung einholen, wenn Abbrucharbeiten mit geringem oder mittlerem Asbest-Risiko durchführt werden….“

Quelle und Volltext: baulinks.de

Deutschland: „…Am 1. August steht die nächste Absenkung der Einspeisevergütung an. Alle sechs Monate sinkt diese um ein Prozent. Zudem startet der Investitionsbooster für Unternehmen – Steuerentlastungen für Anschaffungen.

Alle sechs Monate sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom um ein Prozent. Zum 1. August ist die nächste Absenkung vorgesehen. Für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung beträgt die Vergütung 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Davor lag sie bei 7,94 Cent. Die neue Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen, die nach dem 1. August 2025 aufgestellt werden oder vor dem 1. August 2005 – denn die Vergütung ist jeweils für 20 Jahre gültig….“

Quelle und Volltext: haustec.de

Landsberg: „…Der Stadtrat soll am Mittwoch einen geänderten Bebauungsplan beschließen. Der sieht auch mehr Grün auf dem früheren Pflugfabrik-Gelände vor.

Jetzt wird auch ganz offiziell aus dem Kulturbau ein Hotel. In seiner Sitzung am Mittwoch soll der Landsberger Stadtrat für das Projekt „Urbanes Leben am Papierbach“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschließen, der unter anderem diese Änderung beinhaltet. Unsere Redaktion hatte bereits Ende 2024 nach Gesprächen mit Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl und Projektleiter Marius Jung von Projektentwickler ehret+klein darüber berichtet. Ende 2027 soll das neue Stadtviertel in Landsberg fertig sein: mit 658 Wohnungen und rund 1500 Bewohnenden sowie Flächen für Kunst und Kultur….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Deutschland: „…Die Bauministerkonferenz hat zuletzt am 26. und 27. September 2024 eine Änderung der Musterbauordnung (MBO) beschlossen. Nach Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens für technische Regelungen ist die MBO seit Mitte April 2025 auf der DIBt-Website und auf der Website der Bauministerkonferenz verfügbar.

Die aktuellen Änderungen der MBO betreffen insbesondere Verfahrenserleichterungen für Solaranlagen und Nebenanlagen für Ladeinfrastruktur….“

Quelle und Volltext: dibt.de

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