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Gefahrstoffverordnung in Kraft: Änderungen beim Bauen im Bestand mit Asbest
Änderung
„…Mit Wirkung zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten, welche wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand, beinhaltet. Die BG BAU informiert über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte am Bau. Gemäß der Gefahrstoffverordnung ist die Tätigkeit mit Asbest in Deutschland seit 1993 grundsätzlich […]
„…Die Bundesregierung hat die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die neuen Regeln können in Kürze in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Handwerksbetriebe? Grünes Licht für die neue Gefahrstoffverordnung: Damit regelt der Bund neu, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit Asbest umzugehen ist. Das trifft Gebäude, die vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurden. Kunden, die Sanierungsaufträge […]
Taufkirchen: „…40 Wohnungen mitten in Taufkirchen: Dieses Bauvorhaben der Volks- und Raiffeisenbank Taufkirchen hat in der Gemeinderatssitzung am Dienstag die erste Hürde genommen. Die Gemeinderäte stimmten einer notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Gegenstimme zu, einstimmig beschlossen sie die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans. Im Auftrag des Bauherren plant das Dorfener Architekturbüro Anger und Groh vier […]
„…Die Ausgabe 2024-2027 von „Tarifverträge für das Baugewerbe” enthält alle wesentlichen Tarifverträge sowie relevante Gesetzes- und Verordnungstexte in ihrer aktuellen Fassung mit dem Stand Juni 2024. Änderungen und Ergänzungen bis zur nächsten Ausgabe werden über einen Online-Service zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe umfasst: Quelle und Volltext: baulinks.de
Freising: „…Das, was da heute möglich ist, wäre vor noch vor einigen Jahren völlig undenkbar gewesen.“ Freisings OB Tobias Eschenbacher verdeutlichte in der Planungsausschuss-Sitzung am Mittwoch den Fortschritt und die positive Entwicklung in Sachen PV-Anlagen in Altstädten nach einer entsprechenden Änderung des Denkmalschutzgesetzes im vergangenen Jahr zum einen und nach der zügigen Weiterentwicklung der Module […]
LG Kempten, Urteil vom 27.09.2024 – 11 O 1705/23 Bau 1. Anordnungen zur Bauzeit sind keine Änderungen des Bauentwurfs i.S.v. § 1 Abs. 3 VOB/B. Denn der Bauentwurf beschreibt die erfolgsorientiere Komponente des Werkvertrags. Die Bauzeit gehört nicht dazu. 2. Anordnungen zur Bauzeit sind auch keine „anderen Anordnungen“ i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B (entgegen […]