Neuburg: „…Die Gemeinden im Landkreis tun sich schwer damit, den „Bauturbo“ direkt anzuschmeißen. In den Rathäusern gibt es mehr Verantwortung, aber es sind auch viele Fragen offen.
Stellʼ dir vor, es gibt ein neues Gesetz, das nur das Ziel, aber nicht den Weg dorthin formuliert. Vermutlich deshalb verpasste die Bundesregierung dem sogenannten Bauturbo, einer Änderung des Baugesetzbuches, vorsichtshalber gleich den Begriff „Experimentierklausel“, was die Laufzeit bis Ende 2030 anbelangt. Dann eben ausprobieren, einfach mal machen, schlicht „Try and Error“ – vor diesen Alternativen stehen auch die Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die sich seit Januar mit einer zunehmenden Zahl an Bauanträgen konfrontiert sehen, die alle den Stempel „Bauturbo“ tragen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de